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EPs bei Minijob

von Pitt25.02.2009 | 12:02
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieviele % EPs pro Jahr kann man eigentlich mit der freiwilligen Auftstockung des Rentenbeitrags auf den gesetzl. Grundbeitrag bei einem 400-Euro-Job erwerben? (vorausgesetzt: 1 Minijob x 12 Monate) Danke unGruß Pitt

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Pitt,

wenn Sie im Jahr 2009 ein monatliches Entgelt von 400 Euro erzielen (jährlich 4800 Euro) werden Ihnen für dieses Jahr 0,1554 EP angerechnet.

Die 0,0383 EP (Wolfgang) errechnen sich lediglich aus dem Aufstockunsbetrag, den Sie selber leisten müssen.

Verzichten Sie auf die Versicherungsfreiheit bei Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung und leisten somit den Aufstockungsbetrag, errechnet sich bei einem Jahresverdienst von 4800 Euro eine monatliche Rentenanwartschaft von 4,13 Euro.

Ohne Aufstockungsbetrag erhöht sich Ihre Rente durch die geringfügigige Beschäftigung um monatlich 3,11 Euro (siehe auch Schiko).

Der große Vorteil beim Aufstocken einer geringfügigen Beschäftigung ist, dass Sie während dieser Zeit Pflichtbeitragszeiten erwerben, die in voller Höhe auf alle Wartezeiten angerechnet werden und Sie mit diesen Zeiten auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen können.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie Pflichtbeiträge "günstig" erwerben können. Bei einem Gesamtbeitrag von 79,60 Euro beträgt der Arbeitgeberanteil 60,00 Euro, währenddessen Sie nur 19,60 Euro leisten müssen.

Wie Schwarzwälder schon richtig gesagt hat, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vor dem Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung entsprechend zu informieren.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo JANA,

Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie für 42 Tage, gerechnet vom Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit an. Sollten Sie im gleichen Jahr wegen derselben Krankheit allerdings schon mal krank gewesen sein, verringert sich die Dauer von 42 Tagen um die Anzahl der Tage der ersten Erkrankung. Übergangsgeld erhalten Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag der Reha. Sofern Sie bei Beginn der Reha noch Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wird das Übergangsgeld erst nach Ende der Entgeltfortzahlung gezahlt. Sie müssen während der Reha nicht krankgeschrieben sein.

Wenn Sie vor der Reha bereits krank waren (und bis zur Reha krank sind), dann wird das Übergangsgeld aus dem letzten Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Wenn Sie nicht vorher krank waren wird es aus dem letzten Entgelt vor Beginn der Reha berechnet. Die Höhe des Übergangsgeldes hängt davon ab, ob Sie z.B. ein Kind haben oder nicht. Mit Kind beträgt das Übergangsgeld ca. 75% des letzten Nettoentgeltes, ohne Kind ca. 68% des letzten Nettoentgeltes.

13 Antworten

Wolfgangam 25.02.2009 | 12:20
0,0383 Gruß w.
Schiko.am 25.02.2009 | 12:21
Euro 30896 vorläufiger Durchschnittsverdienst bringen bis 30.6.2009 Euro 26,56 West- 23,34 Ost, dies ist zugleich ein Entgeltpunkt. Vierhundert monatlich ist gleich 4.800 bringen: 26,56 : 30896 x 4800 4,13 Euro Rente, ohne Aufstockung ( 4,90%) nur 3,11 Euro. Die Nüchternheit des Ascher- mittwoches gebietet es, dass Sie die EP. selbst ausrechnen. herzlichst! Mit freundlichen Grüßen.
Pittam 25.02.2009 | 12:35
Vielen Dank! In 10 Jahren wären das also insgesamt 0,38 EP. Da lohnt ein freiwilliges Aufstocken nicht. (Ich frage mich übrigens immer, wie unser Staat dieses hohe Durchschnittseinkommen festsetzen kann. Ich kenne etliche Leute, die haben nicht mal 25000. Der Schnitt von 100 Normalverdienern kann doch durch einen einzigen Gutverdiener total verfälscht werden) Gruß Pitt
Pittam 25.02.2009 | 12:46
Herzlichen Dank! Da lohnt ja ein freiwilliges Aufstocken nicht. Gruß Pitt
knauseram 25.02.2009 | 12:57
hoher durchschnittsverdienst? also ich habe diesen verdienst und kenne 99 andere die allesamt DEUTLICH mehr verdienen.
Pittam 25.02.2009 | 13:01
Schön für Sie. :-) Trotzdem halte ich dieses festgesetzte Durchschnittseinkommen zur Berechnung des Wertes eines EPs für verfälscht. Gruß Pitt
richtig rechnenam 25.02.2009 | 13:17
an Schiko zur Richtigstellung. Der Durchschnittsverdienst aus dem Jahre 2009 beträgt nicht 30896,--€ sondern 30879,--€ Mfg
Schwarzwälderam 25.02.2009 | 13:23
Man stockt ja auch nicht auf, um damit reich zu werden, sondern weil dadurch Pflichtbeiträge entstehen und somit Ansprüche erhalten oder aufgebaut werden können. Und das ist oft ein vielfaches von 0,38 EGPt wert :o) Vor einer evtl. Aufstockung sollte man sich daher immer beraten lassen.
Schiko.am 25.02.2009 | 14:01
Entschuldigung, diesen Betrag habe ich auch schon am 12.2. 15:32 falsch genannt. Deshalb jetzt sofort mit Dymo Gerät einen Spicker am Schreibtisch geklebt. MfG.
Schiko.am 25.02.2009 | 14:28
Nicht ganz, es sind doch 4,13 : 26,56 0,1555 EP, und in zehn Jahren 1,5559 EP. Aber den besonderen Nutzen einer Aufstockung hat der "Experte" inzwischen beleuchtet. MfG.
Pittam 25.02.2009 | 14:20
Auch Ihnen ganz herzlichen Dank für die Erklärungen! Eine gleichzeitige Zurechnungsszeit von ca. 10 Jahren wäre eventuell durch ein EU-Rente sowieso gegeben, die aber so gering ausfallen würde, dass ich einen Minijob in Erwägung ziehe. Das mit der vorherigen Beratung werde ich natürlich auf alle Fälle noch in Angriff nehmen. Danke und Gruß Pitt
JANAam 25.02.2009 | 23:33
bitte sagt mir wie werden die 6- wochen von den arbeitgeber gezahlt? mo-so ? ab wann bekomm ich das ü-Geld? muss ich da vor der kur -med.REHA krankgeschrieben sein? wie ist das in % ?/als Lohn?
MAUSam 01.03.2009 | 17:33
Wan muss ich die besagte 10euro. als zuzahlung bei eine med. reha leisten ? und wan bin ich davon befreit
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