Er Beamter jetzt Pension, Sie weiter erwerbstätig. Wird ihr VAG jährlich kleiner?

von
Iris Schmitz

Mein Mann 63 ist seit 1 Jahr pensionierter Beamter. Ich 52 war immer rentenversicherungspflichtig erwerbstätig und arbeite weiter. Geheiratet haben wir 2010. Bis 2018 war mein Mann Beamter. Seit der Pension 2018 erwirbt er jetzt keine Pensionsanteile hinzu. Ich zahle aber weiter in die Rente ein. Frage: Sollte ich mich jetzt so schnell wie möglich scheiden lassen, weil sein Anteil jedes weitere Jahr Null ist und mein Anteil, den ich im Versorgungsausgleich bekommen werde, immer kleiner wird, weil ich weiter einzahle?

von
W°lfgang

Hallo Iris Schmitz,

das sehen Sie aus Sicht VA völlig richtig - Sie füllen den zu teilenden Ehezeitanteil weiter auf, er nicht.

Aber, wenn Sie 'durchhalten' und sein Ableben früher als Ihres einkalkulieren, wären Sie als 'Pensionswitwe' in einer besseren Position - die eigene Rente/Einkommen wird nicht auf die Witwenpension anrechnet.

Genauer/rechtssicherer kann Ihnen das die Dienststelle Ihres Mannes mitteilen ...HIER ist Rente und nicht Beratung zu späteren Pensions/witwen/rentenansprüchen.

Das mit VA ist allerdings richtig ...Sie 'erarbeitem' ihm von Jahr zu Jahr geringere Teilungsansprüche.

Gruß
w.
PS: *menschlich/finanziell gesehen, ist vielleicht eine schlichte Trennung die bessere Variante, ohne die komplette Reißleine/Scheidung + Versorgungsausgleich zu ziehen ...lauert allerdings der Hecht im Karpfenteich/Bauer sucht Frau ;-) bereits mit dem nächsten Fangeisen im Hintergrund, müssen Sie es zukunftsorientiert für sich bewerten.

Experten-Antwort

Hallo Frau Schmitz,

es ist richtig, dass sich der Anteil den Ihr Mann an Sie abtreten müsste bei einem Versorgungsausgleich,jedes Jahr weiter schmälert, indem Sie Ihren gesetzlichen Rentenanspruch durch Ihre Erwerbstätigkeit weiter erhöhen.

Durch eine Scheidung würden Sie Ihren Anspruch auf Witwenpension verlieren. Fragen hierzu bitte an den Dienstherr Ihres Mannes.

Freundliche Grüße

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