Ich beziehe seit 2006 die große Witwenrente. Meine Mutter ist jetzt verstorben und hat mir Bargeld hinterlassen. Muss ich das der Rentenversicherung melden? Wird meine witwenrente gekürzt?
09.01.2017, 07:39
von
Jutta
09.01.2017, 08:03
von
Tante Charlie
Nein. Erbschaft ist kein Einkommen nach § 18a SGB IV.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html
Nur wenn Sie z. B. etwas erben, dass regelmäßig noch Vermögenseinkommen (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw.) abwirft, könnte es relevant werden.
09.01.2017, 09:38
von
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Hallo Jutta,
Erbschaft gehört nicht zum anrechenbaren Einkommen. Sie brauchen also insofern keine Kürzung der Witwenrente zu befürchten.
09.01.2017, 11:43
von
Jutta
Vielen Dank für die schnelle Antwort. LG Jutta