Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erbitte Gebrauchsanweisung für Neurentnerin

von Emmalotta14.01.2011 | 18:17
1708 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo in die Runde, nachdem ich nun meine am 1.7.2012 zu erwartende gesetzliche Rentenhöhe kenne (natürlich keine telefonische Auskunft, aber immerhin nach 4 Tagen Bescheid ohne Formularausfüllen ...) wüsste ich gern, wie das genau mit den Zahlungen an das Finanzamt und die KV/PV funktioniert: Ich werde neben der gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente und zwei Renten aus Pensionskassen erhalten. Dazu meine Fragen: 1. Mir ist klar, dass von der gesetzlichen Rente gleich die Beiträge zur KV/PK einbehalten werden. Aber die Steuer?? Wie funktioniert das damit? 2. Mir ist auch klar, dass ich die nicht gesetzlichen Renten ebenfalls versteuern und dazu auch die KV/PV-Beiträge in voller Höhe selbst tragen muss. Wie mache ich das? KVdR über die zusätzlichen Renten informieren und Dauerauftrag einrichten? Wie entrichte ich als brave Staatsbürgerin darauf meine Steuern - einmal jährlich oder monatlich? Und woher bekomme ich den entsprechenden Bescheid über die genaue Höhe? Das sind vielleicht alles sehr dumme Fragen - sorry - aber als Arbeitnehmerin muss ich mich da um nix kümmern, alles wird automatisch abgezogen und weitergeleitet ... @Experten: vielleicht würde hier eine einfache, verständliche Gebrauchsanweisung auf den Seiten der Rentenversicherung weiterhelfen? Danke im voraus für die Unterstützung! Emma

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2011 | 10:11

2 Antworten

RFn am 14.01.2011 | 19:04
1. Einzelheiten kann Ihnen nur die Leistungsträger oder Ihre Krankenkasse sagen. Üblicherweise werden auch bei Betriebsrenten und Pensionen die Beiträge der Rentner zur KVdR vom Leistungsträger einbehalten und abgeführt. 2. Über die Steuern erfahren Sie alles von Ihrem zuständigem Finanzamt. Nach der Abgabe der Jahressteuererklärung erhalten Sie den Steuerbescheid, in dem auch drin steht, ob und wieviel Sie nachzahlen müssen und ob Sie künftig monatlich oder jährlich Steuern entrichten müssen. Oder Sie wenden sich mit allen vier Rentenbescheiden an das Finanzamt und klären dort, ob daraus (sofern Sie nicht weitere Einnahmen haben) eine Steuerzahlung entsteht.
-_-am 14.01.2011 | 21:28
Bei Krankenversicherungspflichtigen behält der Leistungsträger die Pflichtbeiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ein und führt sie an die Kranken- bzw. Pflegekasse ab. Um die Besteuerung müssen Sie sich selbst kümmern. Auskünfte erteilen die Steuerberater und die Finanzämter.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026