hallo,
meinem Antrag auf Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird wohl jetzt seitens der DRV entsprochen werden, nachdem ein Gutachten, das vom Sozialgericht in Auftrag gegeben wurde, wohl auch die DRV überzeugt hat.
Zur Ausgangssituation: Eintritt der Erwerbsminderung war 2001, Antrag der Rente Ende 2004. Der Streit jetzt zog sich also über 3,5 Jahre. Dafür erhalte ich ja jetzt eine Nachzahlung (da das ja bestimmt nicht wenig ist: wird das auch verzinst?).
Ich habe seit 2001 ALG bezogen, wird mir das dann bis 2004 oder bis 2001 abgezogen von der Nachzahlung?
Und was ist mit dem KV-Beitrag, ich war bisher in der Familienversicherung meiner Frau mitversichert, muss ich trotzdem den KV-Beitrag von knapp 10% nachzahlen rückwirkend bis 2004?
Bei der DRV kann mir keiner Auskunft darüber geben wie hoch die Rente sein wird. Kann ich das UNGEFÄHR ablesen an meinem letzten Bruttogehalt in 2001? (knapp 3500 EUR) Ich habe 30 Jahre lang durchgehend gearbeitet.
Wie verhält sich das dann weiterhin mit der Zurechnungszeit - wird dann einfach der Durchschnitt meiner bisherigen Einzahlungen genommen und so getan als hätteich zu diesem Durchschnitt weiter eingezahlt bis 60 ?
und noch eine wichtige frage: Wie lange dauert das jetzt von der Anerkennung der DRV bis zur tatsächlichen Auszahlung der ersten Rente und der Nachzahlung? Ich nehme an ich muss ja erstmal meine Klage am Sozialgericht zurücknehmen?
sorry sind ein paar mehr fragen geworden, aber das ist sehr wichtig für mich. vielen dank schonmal!