Erfahrung !?

von
Hannes

wurde nach AHB als AU entlassen. Schwerer BS-Vorfall mit schwerer Fußheberparese die immer noch vorhanden ist.In meinem bisherigen Beruf ( 30 Jahre ) bin ich nach dem abschlussbericht unter 3Std.einsetzbar.
Auch wurde mir vor 9 Mon.vom HNO-Gutachter der DRV (starker Hörschaden Tinitus rechts )ein Berufseinsatz von unter 3Std.bescheinigt.
Antrag auf EM-Rente läuft bereits seit einem Jahr.
Bin Jahrgang 1948 und zur Zeit Arbeitslos.

Hat jemand im Forum Erfahrung
mit solchem Fall.?
Besteht Berufsschutz ?
Kann ich Em-Rente bekommen

von
Willi

Stufen der Erwerbsminderung:

Bei einem Leistungsvermögen von erhält ein Versicherter
unter drei Stunden: volle Erwerbsminderungsrente
drei bis unter sechs Stunden: halbe Erwerbsminderungsrente
sechs und mehr Stunden: keine Erwerbsminderungsrente

Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente.

Sie haben durch ihr Alter Berufsschutz und erhalten eine EM-Rente. Sie müssen allerdings noch die Gutachter der DRV davon überzeugen.

von
???

Als Ergänzung zu Willi noch folgendes zum Berufsschutz (aus Wikpedia):
"Es muss sich um eine Tätigkeit handeln, für die eine vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich durchlaufen wurde. Neben dieser formellen Ausbildung gibt es aber im Arbeitsleben auch die Möglichkeit, sich theoretische und praktische Kenntnisse durch entsprechende (vollwertige) Tätigkeiten anzueignen. Dann müssen diese Tätigkeiten tatsächlich verrichtet und eine entsprechende tarifliche Einstufung erfolgt sein."

von
klaus

Hallo Hannes !

auch wenn die Gegebenheiten zum Berufsschutz vorliegen, ist ein teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit nach § 240 schwer zu erreichen, dies kann ich aus eigener Erfahrung mitteilen.
Wenn Sie unter der Suchfunktion "Klaus " eingeben können Sie einiges über mein Berufsunfähigkeitsverfahren lesen.

Viel Glück und alles Gute Klaus.

von
Hase

Sollte wenigstens BU nach dem bis 2000 geltenden Recht bestehen, wäre auch eine Altersrente wegen Schwerbehinterung möglich ab Vollendung 60. Lebensjahr mit üblichem Abschlag = 10,8%. 35 Jahre versicherungsrechtlicher Zeiten vorausgesetzt.

Experten-Antwort

Haben Sie bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schon mal nachgefragt, was mit ihrem Rentenantrag ist. Wenn im Reha-Abschlußbericht bereits ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden festgestellt wurde, ist eine Bearbeitungsdauer von über 1 Jahr erstaunlich.

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