Ich muss jetzt einen Widerspruch einlegen und habe die Möglichkeit den VdK einzuschalten. Nun sammle ich Erfahrungen. Mir ist es egal um welches Streifverfahren es sich gehandelt hat. Ich möchte nur allgemeine Erfahrungen wissen. Von mir hat der Vdk schon im Widerspruchsverfahren eine Generalvollmacht verlangt.
Die Erfahrungen differieren je nach Örtlichkeit, Art des Verfahrens und bearbeitender Person. Manche Vertretung besteht leider darin, von dem vertretenen Mitglied nur ständig neue Befundberichte haben zu wollen. Andere Vertretung zeugen von kompetenter Kenntnis des Verfahrens und den maßgeblichen Rechtsgrundlagen.
Die Anforderung einer Vollmacht ist normale Voraussetzung jeder Vertretung. Auch bei jedem Rechtsbeistand, Rentenberater oder Rechtsanwalt müssen Sie diese oder eine ähnlich formulierte Vollmacht unterzeichnen, damit man Sie vertreten kann.
Ich habe mich einmal vertreten lassen wollen. Als die Ärzte wg. ständig neuer Atteste etc. langsam genervt waren, habe ich das selbst erledigt.
Als der VDK Mitte des Jahres meine persönlichen Daten an die Hamburg Mannheimer Versicherung weitergeben wollte wenn ich nicht innerhalb 4 Wochen widerspreche, habe ich denen dazu meien Meinung mitgeteilt und bin ausgetreten, weil ein solches Vorgehen m.E. nicht zu dieser Interessenvertretung passt.
Gruß
Dieter
Also ich kann nur über meine Erfahrungen mit dem SoVD berichten, die durchweg positiv waren. Dieser Verband hat mir äußerst professionell zu meiner BU-Rente verholfen. Allerdings gibt es überall "Solche und Solche". Deshalb muss jeder seine eigenen Erfahrungen sammeln!
MfG
Ich habe inzwischen auch gehört, dass der SoVD besser sein soll.
Sicherlich konnte durch den VdK schon vielen Leuten geholfen werden. Meine eigenen Erfahrungen waren jedoch die, daß es es sich hierbei irgendwie um eine Einrichtung aus dem vorigen Jahrhundert handelt. Meine Eingaben wurden entweder überhaupt nicht bearbeitet, oder mir wurde vorwurfsvoll dargelegt, daß meine Anliegen nicht realistisch sind. Ich habe dann alles selbst in die Hand genommen und durchgezogen. Dies soll jedoch kein allgemeiner Rat sein, es auch so zu tun, da sicherlich nicht jeder hierzu in der Lage ist. Ich glaube jedoch auch, daß es sehr auf die Personen und die Organisation der örtlichen Geschäftsstelle ankommt.
Wie schon geschrieben wurde, ist es grundsätzlich nicht pauschal möglich, eine Empfehlung für den VDK oder den SovD abzugeben.
Es kommt hier nur ein einzig
und alleine auf die fachliche Kompetenz, die juristische Ausbildung, die Erfahrung und den Einsatz der vor Ort zuständigen Leute der jeweiligen Geschäftsstelle an.
Dort sitzen wie überall auch woanders im Leben eben kompetente und weniger kompetetente Leute.
Da niemand hier weiss wo @Elisabeth wohnt, kann also für die für Sie zuständige Geschäftsstelle des VDK/SoVD absolut keine Empfehlung abgegeben werden.
Ich empfehle @elisabeth sich vor Ort über ihre Geschäftsstelle und die Kompetenz deren Mitarbeiter zu irgendwie und bei irgendwie erkundigen.
Im Zweifel und wenn es etwas mehr Geld kosten darf, ist man natürlich bei einen Fachwalt für Sozialrecht oft besser aufgehoben als bei einem Sozialverband.
Da kann man zumindest sicher sein, das diese Leute juristisch fachlich qualifiziert sind.
Aber auch hier sollte man nicht jeden xbeliebigen Anwalt nehmen, sondern sich auch hier genauestens nach dessen Fachkompetenz , Erfahrungen und "Erfolgsbilanzen "
bei Vertretungen und Rechtsstreitigkeiten gegenüber der RV erkundigen.
Als Mitglied im VDK nutze ich diesen Verband nur zu reinen Infozwecken - wobei ich da von der Unwissenheit mancher Mitarbeiter manches Mal recht erstaunt bin...
Vertreten lasse mich in Rechtsangelegenheiten ausschließlich und nur durch einen befreundeten Fachanwalt für Sozialrecht.
Vollmacht ist notwendig, um Sie vertreten zu können.
Beratung Glückssache, wie auch beianderen Verbänden. Ich geriet z.B. an eine offensichtlich Neue dort - war nett, aber was die wusste, hatte ich auch schon vorher gefunden, und was ich wissen wollte, musste sie auch immer Kollegen fragen. Wenn man gar keine Ahnung hat, bringts evtl. was und ist kostengünstiger, als gleich zum Anwalt zu gehen.
Danke für eure zahlreichen Beiträge. Ihr habt mir die Entscheidung leichter gemacht. Die Entscheidung war für mich darum schwierig, weil ich für den VDK 18 Euros zahlen soll, aber ein RA 250 Euros kostet. Ich hoffe ihr könnt verstehen, dass ich mir einen Riesenkopf gemacht habe.
@Auskenner
ich dachte, es ist genau umgekehrt. Ist es nicht so, dass die Anwälte vom VDK nur mit dem "Rententhema" zu tun haben aber ein Fachanwalt allgemeine soziale Themen betreut. Bei der VDK-Beratung sagte der Anwalt ich solle warten bis der (negative)Bescheid von der DRV eintrifft, dann helfen sie bei dem Widerspruch, das sei ihr täglicher Job. Ich bin rechstsschutzversichtert und überlege jetzt doch, ob ich besser einen Fachanwalt nehme. Aber wie bekomme ich Infos über den Anwalt?
Schöne Woche und Gruss !!!