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Zur Experten-Antwort springenHallo Balko,
den Ausführungen von Valzuun schließen wir uns an.
Danke für die Belehrung!!!!Vielen Dank an beide Vielleicht antwortet trotzdem noch der ein oder andere.Was nützt Ihnen ein Gutachten, von wem auch immer, wenn die RV eigene in Auftrag gibt und die Sachlage dann danach bewertet. Auch für die Entscheidung der Arge, bspw. zum Erhalt von Grusi statt Alg 2 wird der medizinische Dienst der RV in Amtshilfe bemüht, da niemand anders Erwerbsminderung feststellt. Fast jeder, der EMR beantragt, hat Attest von Ärzten, die für Erwerbsminderung plädieren. Die RV kann dem durchaus folgen, aber eben auch nicht.
Das hat nichts mit Belehrung zu tun, sondern beschreibt nur die Realität. Sie scheinen vom Jobcenter eine medizinische Beurteilung zu haben und wollen nun wissen, ob die RV diesem folgt. Darauf kann man nur sagen :kann sein, aber es kann auch sein, daß dieses nicht der Fall ist. Erfahrungstechnisch eher nicht. Vor Jahren noch konnte Sie jeder Arzt in die EU-RENTE schicken, dass ist lange vorbei.Was nützt Ihnen ein Gutachten, von wem auch immer, wenn die RV eigene in Auftrag gibt und die Sachlage dann danach bewertet. Auch für die Entscheidung der Arge, bspw. zum Erhalt von Grusi statt Alg 2 wird der medizinische Dienst der RV in Amtshilfe bemüht, da niemand anders Erwerbsminderung feststellt. Fast jeder, der EMR beantragt, hat Attest von Ärzten, die für Erwerbsminderung plädieren. Die RV kann dem durchaus folgen, aber eben auch nicht.Danke für die Belehrung!!!!
Das ist doch schon eher eine Aussage, mit der ich für mich persönlich was anfangen kann... DaaannnkkkkkeeeDas hat nichts mit Belehrung zu tun, sondern beschreibt nur die Realität. Sie scheinen vom Jobcenter eine medizinische Beurteilung zu haben und wollen nun wissen, ob die RV diesem folgt. Darauf kann man nur sagen :kann sein, aber es kann auch sein, daß dieses nicht der Fall ist. Erfahrungstechnisch eher nicht. Vor Jahren noch konnte Sie jeder Arzt in die EU-RENTE schicken, dass ist lange vorbei.Danke für die Belehrung!!!!Vielen Dank an beide Vielleicht antwortet trotzdem noch der ein oder andere.Was nützt Ihnen ein Gutachten, von wem auch immer, wenn die RV eigene in Auftrag gibt und die Sachlage dann danach bewertet. Auch für die Entscheidung der Arge, bspw. zum Erhalt von Grusi statt Alg 2 wird der medizinische Dienst der RV in Amtshilfe bemüht, da niemand anders Erwerbsminderung feststellt. Fast jeder, der EMR beantragt, hat Attest von Ärzten, die für Erwerbsminderung plädieren. Die RV kann dem durchaus folgen, aber eben auch nicht.
Auch mit dieser Aussage kann ich für mich was anfangen.. Vielen Dank(...)Ergänzend: das "Gutachten" des JC 'berechtigt' dieses, Sie zu einem Antrag auf EM-Rente aufzufordern/parallel ans Sozialamt für einen Antrag auf Grundsicherung zu verweisen. Vorteil für Sie: solange diese Verfahren laufen, lässt Sie das JC in Ruhe ... Aus Rentensicht zur Frage, ob tatsächlich EM aus soz.-med. Sicht besteht, geht der Inhalt des JC-Gutachtens dazu eher gegen NULL. Liefert aber immerhin Anhaltspunkte (Erkrankungen/Einschränkungen) für den Rentenantrag, weswegen die EM-Rente überhaupt beantragt wird ...das weiß ja manchmal ein Antragssteller selbst nicht ;-) Gruß w.
[quote=ja, wenn die Probantin Wäsche aufhängen kann, dann kann es nicht so schlimm sein GrüßeEs soll nach Möglichkeit der Kopf unter dem Arm sein, kann nicht stehen, sitzen, laufen, tragen, gucken, heben, reden. Dann aber darf man jedoch sogar noch arbeiten. Zwar beschränkt, aber es geht und zwar mehr als 15 Minuten Wäsche aufhängen. Paradox!
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