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Erfahrungsbericht für Beratung wie empfohlen

von Ratsucher02.07.2008 | 11:38
1385 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich stelle fest, dass die "Verschmelzung" BfA, LVA etc datentechnisch bzw. zugriffstechnisch noch nicht erfolgt ist. In BW habe ich div. tel. Auskünfte erhalten: Da ist KA zutändig, Sie sind hier bei der ehemaligen LVA, auf die Daten von DRV Bund können wir leider noch nicht zurgreifen, die in Berlin machen da was anders, da müssen sie persönlich kommen, oh, das System übernimmt die Daten noch nicht in den Terminvergabecomputer, da muss ich gerade nochmal was eintippen... Offensichtlich haben wir zuviele RV-Systeme. Aber ich habe meinen Termin jetzt.

7 Antworten

Jonasam 02.07.2008 | 13:37
Die Auskunfts und Beratungsstellen können auf alle Konten zurückgreifen, egal ob DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See oder DRV Nord usw. Lediglich die Sachbearbeitung der einzelnen Träger kann nicht auf alle Konten zugreifen. Da Sie sich aber an die Auskunfts- und Beratungsstellen, sowie an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden können, haben Sie, denke ich, genügend Möglichkeiten sich zu informieren.
Knut Rassmussenam 02.07.2008 | 15:42
Das ganze sollte ja Geld sparen, also gab es nicht gleich einen neue EDV für alle. Es gibt ja nicht mal einen einheitlichen Rechtsstand. Und ja, nicht alle Datenabrufe sind in der jetzigen Stufe der Dialogisierung (für Eingeweihte) möglich. Zudem beschränken die einzelnen Träger auch noch die Möglichkeiten Ihrer Systeme für die Berater. Wer also von der DRV Bund eine Hochrechnung bekommt, erhält diese nach dem Übergang "seines" Beraters möglicherweise nicht mehr. Aber spätestens 2020, wenn das gemeinsame System der GRV steht, klappt alles auf Anhieb ;-)))
Rente mit Siebenundsiebzig -das Jahr 2020am 02.07.2008 | 17:21
Im Jahr 2020 wird über dem SGB VI das schöne Wort " G R U N D S I C H E R U N G " stehen. Mit folgenden Artikeln werden die geneigten Leser schon auf die Situation eingestimmt: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
KSCam 02.07.2008 | 17:57
aber wir sind uns einig, dass für diese Situation sicherlich nicht die Berater verantwortlich sind? Hochglanzbroschüren mit tollen Visionen und Festreden drucken sich ja auch leichter als die Vereinheitlichung von riesigen EDV Systemen. Und klar, es stimmt, dass die Berechtigungen unterschiedlich sind. So kann (nur ein Beispiel) in Bad- Württ. ein Berater eine "popelige Adressänderung eines Kunden" unmittelbar in die EDV eingeben, wenn es ein Versicherter der DRV BW ist. Ist der Kunde von der DRV Bund, geht das nicht online, sondern per Niederschrift auf dem normalen Postlauf nach Berlin - und das kann dauern. Und da gibts noch viele solcher Beispiele, mit denen aber inzwischen eigentlich alle leben können und versuchen das beste daraus zu machen. So gesehen bitte ich "Ratsuchenden" um gütiges Verstehen , er hat ja seinen Termin. Viele Berater hätten nichts dagegen, wenn Ihre Geschäftsführer nur mal eine Woche bei der Beratung dabei wären und "Theorie und Praxis im Lifetest" erleben könnten.
kumpelam 02.07.2008 | 17:35
Recht haben Sie! Und in § 1 SGB VI (2020): Versicherte, die mehr als 5 Jahre Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, dürfen bei Rot über die Ampel. Versicherte, die mehr als 7 Jahre Leistungen nach diesem Gesetz beziehen müssen bei Rot über die Ampel gehen.
Amadéam 02.07.2008 | 18:12
Ihr Einwand ist vollkommen korrekt! Die Berater der DRV dürfen für die von der politischen Seite getätigten Weichenstellungen und Unterlassungen nicht verantwortlich gemacht werden. Die Arbeit der DRV ist vorbildlich und korrekt - ganz anders als die Beratung des Verwaltungsbereichs, mit dem meine Wenigkeit zu tun hat. Hochglanzbroschüren sind mir genauso suspekt. Übrigens: Ein Bundestagsabgeordneter, der sich für die "geförderte" Altersvorsorge sehr stark macht, der "Vater" derselben ist, bezieht von den Herstellern dieser Broschüren mehr Knete als von Seiten des Vater Staat mittels Diäten. Als Lektüre sei das entsprechende Bundestagshandbuch über Nebenverdienste der Abgeordneten empfohlen. Hinweis für die Redaktion: Das Buch steht nicht auf dem Index!
Märchenonkelam 02.07.2008 | 18:53
Im Jahr 2020 wird es heißen: Vor noch gar nicht allzulanger Zeit predigte ein "weiser" Mann, der sich Amadé nannte, permanent den Untergang unseres bewährten Rentensystems. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Wirtschaft so gut florierte, wie schon lange nicht mehr. Sogar Vollbeschäftigung innerhalb der nächsten paar Jahre wurde bereits zu diesem Zeitpunkt von namhaften Wirtschaftsexperten für möglich gehalten. Selbst die letzten Rentenerhöhungen sind höher ausgefallen, als uns der gute Amadé vorher prophezeit hat. Wie schön, dass sich dieser weise Mann geirrt hat und unsere gesetzliche Rente nach wie vor sicher ist! Wo wir gerade dabei sind werter Amadé: Wie wird das Wetter im nächsten Oktober sein. Da fahre ich nämlich in den bayerischen Wald! (Für jemanden der die Entwicklung unseres Rentensystems bis zum Jahr 2020 vorhersagen kann, dürfte eine so kurzfristige Wetterprognose doch wohl kein Problem darstellen, oder?)
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