Beziehe jetzt in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld I. Jetzt erhalte ich, nach über 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld von meiner Krankenkasse. Zählen die Kalendermonate mit Krankengeldbezug plötzlich auch wieder für die 45 Jahre ? - Da mir lediglich 5 Monate fehlen, könnte ich ja somit die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.
Beziehe jetzt in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld I. Jetzt erhalte ich, nach über 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld von meiner Krankenkasse. Zählen die Kalendermonate mit Krankengeldbezug plötzlich auch wieder für die 45 Jahre ? - Da mir lediglich 5 Monate fehlen, könnte ich ja somit die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.
ja, die Monate zählen mit.
§ 51 Abs. 3a SGB VI:
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit
1. Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
2. Berücksichtigungszeiten,
3. Zeiten des Bezugs von
a) Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,
b) Leistungen bei Krankheit und
c) Übergangsgeld,
soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt...
Danke für die schnelle Info. Ich war mir nur unsicher, da ohne die Arbeitsunfähigkeit die Monate ja nicht mit angerechnet werden dürfen. So umgehe ich dann damit auch den Ausschluss der letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn.
Ist die Wartezeit erfüllt,
viel Rente in den Geldsack quillt!