Sehr geehrte Damen und Herren,
als Ergänzung zu meiner gesetzlichen Rente habe ich das Modell "Deferred Compensation" gewählt. Zum frühstmöglichen Zeitpunkt (60 Jahre) der Auszahlung bin ich noch berufstätig und zwar in der Aktivphase meiner Altersteilzeit. Aus einem früheren Arbeitsverhältnis habe ich ebenfalls einen Anspruch auf eine sog. Betriebsrente mit Kapitalwahlrecht (Einmalzahlung / lebenslange Monatsrente) - der frühstmögliche Leistungsbeginn wäre mit ebenfalls mit 60 Jahren möglich. Ich bin derzeit freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankversicherung und werde als Rentner daher pflichtversichertes KVdR-Mitglied sein.
Nun meine Fragen: Wie erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bei Deferred Compensation und mit welchen Sozialversicherungsabgaben muss ich rechnen?
Wie erfolgt die Besteuerung der Betriebsrente und mit welchen Abgaben zur Sozialversicherung muss ich rechnen?
Oder soll ich generell mit der Auszahlung der Leistungen warten bis ich die Altersrente als besonders langjährig Versicherter erreicht habe?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen bereits an dieser Stelle.