Sehr geehrte Experten,
nach Ablauf des Bezuges von ALG 1 werde ich in nächster Zeit von der Arbeitsagentur als "Nichtleistungsempfänger" klassifiziert. Das ist die Variante, bei der man - vereinfach gesagt - kein Arbeitslosengeld mehr bekommt, aber dennoch die Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nimmt. Die Beraterin dort informierte mich, dass während der Zeit als "Nichtleistungsempfänger" zwar keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden, diese Zeit aber als beitragsfreie Anrechnungszeit von der Rentenversicherung berücksichtigt wird. Soweit ich das richtig verstehe, ist diese Anrechnungszeit also wichtig für die Wartezeiterfüllung in Bezug auf die Altersrentenvarianten.
Meine Frage: Erhält der Status "Nichtleistungsempfänger" auch meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Ich habe von 1986 bis heute lückenlos Pflichtbeiträge geleistet und komme aus dem sog. "Beitrittsgebiet", somit dürften zum aktuellen Zeitpunkt grundlegende Kriterien für den Erhalt einer EM-Rente erfüllt sein.
Vielen Dank vorab für Ihre Infos!