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Experten-Antwort

Erhalt Erwerbsminderungsanspruch während Widerspruchsfrist EM-Rente?

von bonnichen05.08.2015 | 00:59
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2 Antworten

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Hallo, in den letzten 5 Jahren habe ich genau 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt. Dann habe ich Anfang des Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der gerade abgelehnt wurde. Ich habe vor, Widerspruch einzulegen. Muss ich jetzt schnellstens einen Antrag auf Versicherungsspflicht stellen, damit mein Anspruch auf die EM-Rente nicht verloren geht oder bleibt der Anspruch auch während der Widerspruchsfrist, und der darauf folgenden Wartezeit auf den Bescheid, erhalten? Und wie sieht das aus, wenn mein Antrag wieder abgelehnt wird und ich vors Sozialgericht gehen muss? Bleibt mein Anspruch dann immer noch erhalten, quasi so lange, bis das gesamte Verfahren entschieden ist? Und ist das irgendwo schriftlich festgehalten, z. B. in einem Paragrafen? Vielen Dank im Voraus. MfG, bonnichen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bonnichen,

ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht nur, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann daher nur beurteilt werden, wenn ein konkreter Leistungsfall festgelegt wurde.

Versicherungspflicht tritt in der Rentenversicherung grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes ein, z. B. für Arbeitnehmer oder bestimmte Selbständige (z. B. Handwerker) oder bei Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld).

Eine Versicherungspflicht auf Antrag gibt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, z. B. für Selbständige, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Ob Sie unter diese Personenkreise fallen, kann ich aus Ihren Ausführungen nicht entnehmen.

Insgesamt kann gesagt werden, dass ohne genaue Kenntnis Ihres Falles und Ihrer bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht beurteilt werden kann, ob und ggf. wie Sie Ihren Erwerbsminderungsrentenanspruch aufrechterhalten können.

Sie sollten sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung entsprechend beraten lassen.

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1 Antworten

tzuam 05.08.2015 | 07:07
Der Anspruch richtet sich nach dem leistungsfall, nicht nach dem Zeitpunkt der antragsstellung. Allein weil sie ein Widerspruchs-Verfahren führen, fließen keine Pflichtbeiträge in das versicherungskonto. Woher auch? Die Frage ist nun, warum ihr Antrag abgelehnt wurde: Weil die Wartezeit zu einem vor der antragsstellung liegenden leistungsfall nicht erfüllt war oder weil eine Erwerbsminderung durch die medizinische saxhaufklärung nicht festgestellt werden konnte.
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