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Experten-Antwort

Erhalte ich eine Leistungsbeurteilung

von Oki24.01.2020 | 11:18
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte bald eine orthopädische Reha bezüglich massiver Rückenprobleme. Zur Zeit bekomme ich eine befristete Erwerbsminderungsrente überwiegend wegen psychosomatische Probleme. Nun meine Fragen 1. erhalte ich überhaupt eine Leistungsbeurteilung 2. gefährde ich meine Erwerbsminderungsrente, wenn die sagen, ich kann wieder arbeiten? Da wird ja jetzt gar nicht soviel auf die Psyche geschaut

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Oki,

wenn Ihr Rentenversicherungsträger die Kosten für die von Ihnen erwähnte medizinische Rehabilitationsmaßmahme übernimmt, handelt er dabei nach dem Grundsatz "Reha vor Rente“.

Denn eine medizinische Rehabilitation soll Sie dabei unterstützen, wieder gesund zu werden. Das Wort "Rehabilitation" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen". Entsprechend soll Ihnen bei Bedarf eine Reha helfen, wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden.

Sollte sich also durch die Reha Ihr Gesundheitszustand verbessern, kann der Rentenversicherungsträger dies zum Anlass nehmen, Ihre Anspruchsberechtigung für die Rente zu überprüfen.

Denn den Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben Sie nur, solange Sie erwerbsgemindert sind. Deshalb prüft die Rentenversicherung regelmäßig Ihre Anspruchsberechtigung.

Bessert sich Ihr Gesundheitszustand während des Rentenbezuges, kann die Rente ganz oder teilweise entzogen werden. Bevor die Rentenversicherung Ihnen einen entsprechenden Bescheid erteilt, können Sie dazu Stellung nehmen.

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4 Antworten

KSCam 24.01.2020 | 12:09
Wenn Sie sagen, dass Sie wieder arbeiten können, verstehe ich Ihre Frage nicht. Wozu brauchen Sie dann noch eine Rente wenn Sie selbst sagen arbeiten zu können? Am Ende jeder Reha gibt es einen Schlußbericht und der nimmt auch zur Leistungsfähigkeit Stellung. Was konkret rauskommt weiß niemand - aber am Ende jeder Reha kann als Ergebnis natürlich stehen dass der Kunde wieder arbeiten kann. Das ist doch schließlich Sinn und Zweck dieser Sache, oder nicht. Die DRV zahlt keine Reha wenn sonnenklar ist dass sich an der Berentung nie mehr was ändern wird. Manche Fragestellungen sind schon etwas kurios......
KSCam 24.01.2020 | 13:27
Sorry, da habe ich oberflächlich gelesen. Aber natürlich kann am Ende jeder Reha stehen dass die Ärzte meinen man kann wieder arbeiten und somit steht jede EM Rente nach einer Reha auf dem Prüfstand. Genau aus diesem Grunde vermeiden viele EM Rentner eine Reha zu beantragen.
Silviaam 24.01.2020 | 13:45
Hallo Oki Wie kam es dazu, dass Sie einen Antrag auf eine orthopädische Reha haben gestellt, bzw. haben stellen müssen? Hätte man Ihnen, mit einer durch die KK gestützten ambulanten intensiven physiotherapeutischen (rückenspezifischen) sowie einer schmerztherapeutischen Behandlung, nicht ausreichend helfen können? Dazu gibt es auch langfristverordnende ambulante Rahmenbedingungen/Rezepte, die der Arzt jedoch einmalig gegenüber der KK begründend darlegen sollte. Da es sich bei dieser von Ihnen hier dargelegten Reha um eine orthopädische Reha handeln wird, könnte es sein, dass Ihr psychisches Beschwerdebild nur zweitrangig dort mitbehandeln und so auch lediglich in der Beurteilung mit einfließen wird. Sie könnten versuchen, Ihr psychisches Beschwerdebild umgehend in der Klinik auch offen zu legen und in Bezug zu ihren Rückenbeschwerden zu stellen, da es medizinisch meist auch eh in einen Bezug gestellt gehört/wird und sich so insgesamt therapeutische Hilfe (und eine Gesamtbeurteilung über Ihre Restleistungsfähigkeit) erbeten. Eine Reha, sofern man noch im berufsfähigem Alter ist, dient zunächst zur Stabilisierung/Wiederherstellung der gesundheitlich eingeschränkten Leistungsfähigkeit und endet immer dokumentarisch mit einer Einschätzung der Restleistungsfähigkeit. Alles Gute wünscht Silvia
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