Guten Tag Oki,
wenn Ihr Rentenversicherungsträger die Kosten für die von Ihnen erwähnte medizinische Rehabilitationsmaßmahme übernimmt, handelt er dabei nach dem Grundsatz "Reha vor Rente“.
Denn eine medizinische Rehabilitation soll Sie dabei unterstützen, wieder gesund zu werden. Das Wort "Rehabilitation" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen". Entsprechend soll Ihnen bei Bedarf eine Reha helfen, wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden.
Sollte sich also durch die Reha Ihr Gesundheitszustand verbessern, kann der Rentenversicherungsträger dies zum Anlass nehmen, Ihre Anspruchsberechtigung für die Rente zu überprüfen.
Denn den Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben Sie nur, solange Sie erwerbsgemindert sind. Deshalb prüft die Rentenversicherung regelmäßig Ihre Anspruchsberechtigung.
Bessert sich Ihr Gesundheitszustand während des Rentenbezuges, kann die Rente ganz oder teilweise entzogen werden. Bevor die Rentenversicherung Ihnen einen entsprechenden Bescheid erteilt, können Sie dazu Stellung nehmen.