Hallo,
ich erhalte von Januar 2013 bis 2015
volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer in Höhe von 350 Euro.
Was erhalte ich jetzt aufstockend ?
Grundsicherung oder Sozialhilfe ?
Danke gruß Julia
Hallo,
ich erhalte von Januar 2013 bis 2015
volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer in Höhe von 350 Euro.
Was erhalte ich jetzt aufstockend ?
Grundsicherung oder Sozialhilfe ?
Danke gruß Julia
Wahrscheinlich Grundsicherung, wenn Bedürftigkeit besteht.
Aber wieso fragen Sie im Rentenforum und nicht bei der zuständigen Behörde, z.B. beim Landratsamt oder städtischen Sozialamt? :)
rente auf dauer??????
sie schreiben doch selbst "rente wegen voller emr von januar2013 - bis 2015????
widerspricht sich doch????
grundsicherung erhalten sie nur bei einer unbefristeten vollen emr,
bei befristeten sozialgeld
Grundsicherung bei Erwerbsminderung wird lediglich an diejenigen geleistet, die dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Sie beziehen eine befristete Erwerbsminderungsrente, daher kommt GsiAEmi bei Ihnen nicht in Betracht.
Vielmehr müssen Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) beantragen.
Und wie wäre es mal mit A R B E I T E N ?? Sie können ja bis 450€ pro Monat rentenunschädlich dazuverdienen.
Nicht immer nach dem Staat rufen und selbst aktiv werden und !
Hallo Julia,
lass dich von den Kommentaren nicht verunsichern, ich gehe von aus, dass dir die befristete EM-Rente bis 2015 nicht ohne Grund zugesprochen wurde. Bei Befristung ist meist das Jobcenter zuständig. Je nachdem, um welche Rentenart es sich handelt, kann ALG II oder Sozialgeld aufstockend gezahlt werden. Die Rente wird wie Minijob-Entgelt dann auf die aufstockenden Leistungen angerechnet.
Solltest du dagegen wirklich eine volle EM-Rente bekommen, etwa weil 2015 schon die Altersrente winkt, ist für dich das Sozialamt zuständig, die zuständige Stelle müsste eigentlich in deinem Bescheid stehen.
Hallo Stammtischbrüder!
Bekommt man solch eine Rente ohne Grund?
Wohl kaum!
Außerdem kennt hier keiner den Lebenslauf von Julia!
Also AUFPASSEN was für einen QUARk man von sich gibt!
Außerdem sollte man mal nicht in die gleiche Lage kommen wie Julia!
Das kann schneller gehen als man denkt und dann kommt das erwachen für manche Proleten hier!
Ich habe mich ehrlich auch über die "Schärfe" der Postings gewundert, Arbeitgeber. Schon erstaunlich, dass sich Kleine gegenseitig die Augen auskratzen und Große im Einklang kofferweise Geld beiseiteschaffen. Julia hat meiner Meinung doch gar nichts Unanständiges gefragt oder wie sonst, soll man von 350 Euro EM-Rente brutto leben?
Julia,
lassen Sie sich nicht durch solche v.......... einschüchtern. Ich würde mal im Jobcenter fragen wie das läuft. Am besten den Bescheid von der Rentenversicherung mitnehmen.
DANKE FÜR DIE NETTEN POSTINGS.
UND DIE ANDEREN UNFREUNDLICHEN,
IHR TUT MIR LEID :-)
Soweit sind wir also in Deutschland schon gekommen, das jemand der - völlig zu Recht ! - einfach nur mal vorschlägt im Rahmen der 450€ Hinzuverdienstgrenze noch arbeiten zu gehen um seine kleine Rente zu erhöhen hier beleidigt wird. Armes Deutschland.
Hallo Dummschwätzer!
Wer wird beleidigt? Ein paar Proleten die nichts besseres zu tun haben als hier Ihren Quark abzulassen?
Es reicht ja wohl, wenn Ihr die Behörde bei der Sie Sozialgeld beantragt dies nahelegt und dort ist es schon eine Frechheit!
Hat hier einer gefragt ob Julia überhaupt in der Lage ist solch einen Job anzunehmen außerdem wer weiß überhaupt ob Sie solch einen Job bekommen würde!
Ja wer muß da wohl entäuscht sein?
Hallo Dummschwätzer!
Wer wird beleidigt? Ein paar Proleten die nichts besseres zu tun haben als hier Ihren Quark abzulassen?
Es reicht ja wohl, wenn Ihr die Behörde bei der Sie Sozialgeld beantragt dies nahelegt und dort ist es schon eine Frechheit!
Hat hier einer gefragt ob Julia überhaupt in der Lage ist solch einen Job anzunehmen außerdem wer weiß überhaupt ob Sie solch einen Job bekommen würde!
Ja wer muß da wohl entäuscht sein?
Hallo Acker!
Eigentlich habe ich mich nur objektiv geäußert!
Julia hat gefragt wo Sie etwas beantragen kann und was bekam Sie zur Antwort?
Warum bekommt Sie wohl eine Rente?
Denken Sie mal darüber nach!
Um die widersprüchlichen Aussagen hier zu entwirren:
Wenn Sie alleinstehend sind, tritt für Sie das SGB XII in Kraft und damit ist das Sozialamt zuständiger Träger für die Rente aufstockende Leistungen. Dort können Sie bei einer befristeten vollen Erwerbsminderung die sogenannte „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beantragen.
Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wird nur bei unbefristeter voller Erwerbsminderung vom Sozialamt gezahlt.
Sollten Sie mit einem erwerbsfähigen Partner zusammenleben, wäre vorrangig dieser für ihre finanziellen Bedürfnisse verantwortlich. Reicht sein Einkommen nicht aus um Sie beide zu finanzieren, so könnten Sie sich beide (als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“) an das Jobcenter wenden und dort aufstockende Leistungen beantragen.
Denn wenn eine erwerbsfähige Person Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist, tritt das SGB II in Kraft.
Für Sie als befristet voll erwerbsgeminderte Person käme dann das sogenannte „Sozialgeld“ in Frage.
Eigentlich habe ich mich nur objektiv geäußert!
Julia hat gefragt wo Sie etwas beantragen kann und was bekam Sie zur Antwort?
Warum bekommt Sie wohl eine Rente?
Denken Sie mal darüber nach!
Wenn Sie alleinstehend sind, tritt für Sie das SGB XII in Kraft und damit ist das Sozialamt zuständiger Träger für die Rente aufstockende Leistungen. Dort können Sie bei einer befristeten vollen Erwerbsminderung die sogenannte „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beantragen.
Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wird nur bei unbefristeter voller Erwerbsminderung vom Sozialamt gezahlt.
Sollten Sie mit einem erwerbsfähigen Partner zusammenleben, wäre vorrangig dieser für ihre finanziellen Bedürfnisse verantwortlich. Reicht sein Einkommen nicht aus um Sie beide zu finanzieren, so könnten Sie sich beide (als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“) an das Jobcenter wenden und dort aufstockende Leistungen beantragen.
Denn wenn eine erwerbsfähige Person Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist, tritt das SGB II in Kraft.
Für Sie als befristet voll erwerbsgeminderte Person käme dann das sogenannte „Sozialgeld“ in Frage.
Hallo Alltagsbegleiter, danke für die Ausführungen. Manchmal kann man hier noch was lernen, wenn sich nicht gerade wieder gegenseitig zugetextet wird =).
Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wird nur bei unbefristeter voller Erwerbsminderung vom Sozialamt gezahlt.
Hallo Alltagsbegleiter,
gibt es denn da finanziell oder anderweitig einen Unterschied? Ist das nur für die Statistik der Behörde oder warum wird diese Unterscheidung gemacht?
Bei mir, als ich von EMR+ALG2 nach ca. 1 Jahr zum Sozialamt verwiesen wurde, war ich ziemlich erstaunt, dass diese Hilfe zum Lebensunterhalt ja noch niedriger ist als ALG2, ich hatte gedacht, niedriger gehts nicht mehr. Deshalb fürchte ich, wenn ich dann irgendwann, wenn meine EMR unbefristet werden sollte, in die Grundsicherung rutsche, ob es da noch mehr Nachteile gibt als beim Sozialgeld?
gruß,
elfi
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