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Erhalte ich Originalbelege zurück?

von Ines Schumann04.01.2010 | 00:44
2316 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich einen Antrag auf Rente bei Erwerbsunfähigkeit gestellt habe, erhielt ich ein Schreiben, in welchem ich gebeten wurde, fehlende Originale bzw. beglaubigte Kopien nachzureichen. Ich würde es dieses Mal bevorzugen, Originale einzusenden, doch ich konnte leider keine Informationen finden, ob ich sie wieder zurück gesendet bekomme. Kann mir jemand mitteilen, ob die Rentenversicherung Originalbelege grundsätzlich wieder zurück sendet, behält oder vernichtet? Für eine Rückmeldung vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Ines Schumann

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.01.2010 | 10:11

Hallo Ines Schumann,

der Rentenversicherungsträger sendet Originalunterlagen immer an die Versicherten zurück. Dies erfolgt in der Regel nach Abschluss des Verfahrens.

Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, bei den Versichertenberatern der Deutschen Rentenversicherung oder bei Behörden bestätigte Fotokopien der Unterlagen zu erhalten, die anstelle der Originale eingesandt werden können.

4 Antworten

-_-am 04.01.2010 | 01:16
Die Beglaubigung der Kopien wird bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen für Rentenzwecke kostenfrei vorgenommen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__64.html Sie können die Übereinstimmung mit den Originalen auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vornehmen lassen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Originale sollten Sie möglichst behalten. Sofern im Ausnahmefall die Einsendung von Originalen unbedingt notwendig ist, lassen Sie sich die Kopien dennoch beglaubigen und behalten die beglaubigten Kopien für Ihre Unterlagen.
-_-am 04.01.2010 | 01:41
Sorry, das sollte natürlich lauten: Sie können die Übereinstimmung mit den Originalen auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bestätigen lassen.
Hansam 04.01.2010 | 08:40
Geben Sie NIEMALS Originalbelege aus der Hand. Jede Stadtverwaltung fertigt beglaubigte Kopien an die völlig ausreichen. Mehr kann man ihnen dazu nicht sagen.
Jürgenam 04.01.2010 | 21:16
Da hat die Expertin wohl recht. Da solch ein Vorgang recht lange dauert, muss man schon 2-3 Jahre auf seine Originale verzichten können. Da sollte man doch zur Variante beglaubigter Kopien greifen. Viel Glück Jürgen
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