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Experten-Antwort

Erhalte keine Rentenauskunft

von Günni26.09.2012 | 23:19
8273 Ansichten
29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte auf Grund eines Wegeunfalles eine Rente bei der BG. Wie ich inzwischen gelernt habe, wird diese (zum Teil?) auf die Altersrente angerechnet/verrechnet. Da es bei mir langsam mit dem Ruehestand so weit ist, habe ich - für meine Lebensplanung - bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin angefragt, was denn nun so ungefähr rauskommt. Ich bekam nur einen Anruf, wie schwierig das sei ... wie unsicher ... und überhaupt ... Ich bekomme keinerlei Auskunft - nur die üblichen Jahresauszüge. Frage: Was kann ich tun? Oder habe ich keine Chance eine entsprechende Auskunft zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn ich Sie richtig verstehe, erhalten Sie jährlich eine Renteninformation bzw. Rentenauskunft. Bei der Berechnung der darin aufgeführten Werte wurde jedoch Ihre Unfallrente nicht berücksichtigt. Sie wollen nun wissen, wie hoch Ihre Rente voraussichtlich nach Anrechnung der Unfallrente ist.

Meines Erachtens sind die Mitarbeitern der Beratungstellen in der Lage eine solche Berechnung durchzuführen. Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Anliegen eine Beratungsstelle zu besuchen. Legen Sie dort Ihren Verletztenrentenbescheid (mit Höhe Rente, Jahresarbeitsverdienst, Minderung der Erwerbsfähigkeit) vor.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günni,

hier kann ich Ihnen nur empfehlen, sich nochmals an die Beratungsstelle zu wenden. Selbst wenn deren Mitarbeiter technisch nicht in der Lage sein sollten, die Berechnung selbst durchzuführen (was ich mir fast nicht vorstellen kann), so müssten Sie doch zumindest Ihr Anliegen an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterleiten und eine Klärung veranlassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

27 Antworten

Schießl Konradam 27.09.2012 | 00:28
Kann dies nicht verstehen,anderseits können Sie ohne Weiteres von der BFA eine Rentenauskunft v erlangen, wenn Sie mit der jährlichen Renteninformation nicht zu Recht kommen( keine Auszüge). Klappt dies nicht, eine Schilderung Ihrer Lage an die Frau Ministerin bringt Schwung in die Angelegenheit, dessen bin ich mir sicher.
Useram 27.09.2012 | 06:47
hä? Versteh ich nicht, normalerweise ist eine Rentenauskunft für den Sachbearbeiter eine Sache von 5 Minuten, sofern das Konto geklärt ist...
DarkKnight RVam 27.09.2012 | 07:13
Ich würde es mal bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versuchen!! 8) Spaß beiseite, sagte man Ihnen warum es schwierig sei, eine Rentenauskunft zu erstellen?? Ist die DRV Bund auch der zuständige Träger?? Und was sind die üblichen Jahresauszüge, von denen Sie sprechen?
Reniam 27.09.2012 | 09:25
Die sind auch nicht schneller. Bei mir brauchte es für eine simple Probeberechnung EM-Rente/Altersrente SB ca. ein Jahr und 2 Anfragen. Nach der 1. Anfrage telefonisch vertröstet wegen eines technischen Problems, und dann nichts mehr. Nach der 2. immer noch 3 Monate, in der Zeit wurde schriftlich noch eine Kopuie des SB-Ausweises verlangt. Der läuft ohnehin bis dahin ab, wird aber mit Sicherheit verlängert - wozu dann vorher eine Kopie, wurde mir nicht klar.
Günniam 27.09.2012 | 20:06
Vielen Dank für die Beiträge: Richtig: Ich erhalte meinen Bescheid jährlich - Kontenklärung ist auch längst erledigt. Bei der Berechnung ist jedoch meine Unfallrente nicht berücksichtigt. Aber: Ich hatte zweimal (!) schriftlich angefragt, die ganzen Unterlagen eingereicht - werde aber abgewiesen (siehe oben). Noch mal aber: "Meines Erachtens sind die Mitarbeitern der Beratungstellen in der Lage eine solche Berechnung durchzuführen." Das hatte ich auch gedacht - wurde dann aber mit dem Hinweis, dass ich in Berlin geführt würde abgewiesen. Also, was kann ich bitte tun? PS. Ich scheine nicht der einzige Fall zu sein - siehe Reni
Schießl Konradam 28.09.2012 | 18:12
Zitat von Günni anzeigenausblenden
Jetzt wird alles klar, Sie wollten wissen, wie sich die Kürzung durch die gewährte Unfallrente bei der gesetzlichen Rente auswirkt. Dies sind ja zwei Paar Stiefel, da fehlen doch verschiedene Angaben, die die Rentenstelle nicht weiß. Ich meine, umgekekert wird ein Schuh daraus. Wenden Sie sich doch an die Stelle, die die Unfallversicherung überweist und nennen Sie dieser auch die Rentenhöhe der letzten Info der BfA. Da kommt es ua. auch darauf an, wie hoch das Einkommen vor dem Unfall war. Gehen Sie davon aus, der Träger der Unfall- versicherung hilft weiter, ermässigt sich doch bei entsprechender Anrechung auf die Rente die Leistung der Unfallversicherung.
Claire Grubeam 28.09.2012 | 20:24
"umgekekert" war das Müll! Die Unfallversicherung interessiert das nicht die Bohne! § 93 SGB VI regelt die Anrechnung der Unfallrente auf die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu ist die Kenntnis der Unfallrentenwerte (JAV, Prozentsatz, Rentenhöhe, Jahr des Unfalls, eigenen Beitragsleistung?) erforderlich. Mit diesen Angaben sollte es dem Rentenversicherungsträger möglich sein, die gewünschte Auskunft zu erteilen.
Günniam 28.09.2012 | 22:52
Nicht so heftig bitte Claire Grube - trotzdem danke. Vielleicht habe ich es ja nicht klar genug beschrieben. Ich glaube auch nicht, dass die Berufsgenossenschaft in der Lage ist, mir meine BFA-Rente zu berechnen. Ich werde es gemäß "Experte" noch mal mit der Beratungsstelle versuchen. Ich werde berichten, was passiert Schönes Wochenende allen
Gigiam 29.09.2012 | 11:14
Hallo @Schießl Konrad, Ihre Beiträge werden immer kurioser und leider sind alle falsch. Die Berufsgenossenschaft berechnet niemals die Auswirkungen der gezahlten Unfallrente auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist auch nicht deren Aufgabe. Bei einer solchen Anfrage würde man – zu Recht - auf die Zuständigkeit der DRV verweisen. Wie @Claire Grube schon schrieb ist Ihre Äußerung, "ermässigt sich doch bei entsprechender Anrechung auf die Rente die Leistung der Unfallversicherung" völlig falsch. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Unfallrente wird weiterhin in vollem Umfang gezahlt. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist ggf. zu mindern. >>Aus der Praxis, für eine frühere Bankkundin bearbeite ich seit Jahren die Anfrage der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution, 80270 München, zuständig für eine Unfallrentedes Verstorbenen Ehemannes aus dem Jahre 1987. Der Eingangstext des Anschreibens lautet: wir prüfen zum 1.Juli des Jahres, ob Einkommen auf Ihre Rente anzurechnen ist, wenn es bestimmte Höchstbeträge übersteigt.
Schießl Konradam 29.09.2012 | 09:51
Zitat von Günni anzeigenausblenden
Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich meinte nicht, dass die Berufsgenossenschaft die Rente berechnen kann, oder sollte, vielmehr sollten Sie der BG. die derzeitigen Beträge der Rente, ausweislich der letzten Renteninformation mit- teilen.Diese Angaben und die dort bereits vorhandenen Zahlen hinsichtlich früheren Ver- dienst etc., liegen ja der BG. bereits vor. Aus der Praxis, für eine frühere Bankkundin bearbeite ich seit Jahren die Anfrage der Berufs- genossenschaft Handel und Warendistribution, 80270 München, zuständig für eine Unfallrente des Verstorbenen Ehemannes aus dem Jahre 1987. Der Eingangstext des Anschreibens lautet: wir prüfen zum 1.Juli des Jahres, ob Einkommen auf Ihre Rente anzurechnen ist, wenn es be- stimmte Höchstbeträge üb ersteigt. Erspares es mir, auf die Bemerkung von Grube einzugehen, will ja nicht die Kindererziehung der Eltern beanstanden Bin ja mit drei Erwachsenen Töchtern und seit 1957 mit meiner Ehefrau immer gut ausge- kommen.
Agnesam 29.09.2012 | 11:33
Guten Morgen @günni, ich hätte da noch ein Tipp für Sie: Laden Sie sich doch mal diese Broschüre aus dem Netz. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Dort finden Sie ab Seite 38 einen verständlichen Berechnungsbogen für die Anrechnung einer Unfallrente. Mit einem Taschenrechner und ein paar Minuten Zeitaufwand kommen Sie ja vielleicht zum Ziel. Agnes
Gigiam 29.09.2012 | 11:28
Mein Text wurde verkürzt dargestellt. Fortsetzung: Schön das Sie einer früheren Bankkundin helfen. Aber das hat mit dem Sachverhalt hier überhaupt nichts zu tun. Das es bei Hinterbliebenrenten eine Einkommensanrechnung gibt ist Ihnen ja bekannt. Dies gilt nicht nur bei Hinterbliebenrenten aus der Rentenversicherung sondern auch bei Hinterbliebenrenten aus der Unfallversicherung. Deshalb auch die jährliche Anfrage. Gigi
Schießl Konradam 29.09.2012 | 13:27
Zitat von Gigi anzeigenausblenden
Schön das Sie Ihren Schnabel wieder wetzen konnten. Ich habe doch nichts behauptet, viel- mehr meine Gedanken vorgetragen die vielleicht weiterhelfen könnten. Bin doch kein Fachmann, dies als Behauptung aufstellen zu können, hoiffe dabei meinen Anstand nicht verletzt zu haben.
Schießl Konradam 29.09.2012 | 13:27
Zitat von Gigi anzeigenausblenden
Schön das Sie Ihren Schnabel wieder wetzen konnten. Ich habe doch nichts behauptet, viel- mehr meine Gedanken vorgetragen die vielleicht weiterhelfen könnten. Bin doch kein Fachmann, dies als Behauptung aufstellen zu können, hoiffe dabei meinen Anstand nicht verletzt zu haben.
Günniam 30.09.2012 | 21:01
Sehr geehrter Hr. Schießl + Gigi, es wird mir langsam unangenehm, dass ich mit meinem Beitrag hier solche verbalen Auseinandersetzungen initiiert habe. Hier kann doch jeder seine MEINUNG sagen - und die kann halt auch mal falsch sein oder falsch verstanden worden sein. Nun zu Agnes: Sehr hilfreich - die Bayern halt wieder. Nur bei der Terminologie habe ich Probleme: a. Was ist bitte JAV der UV unter Punkt 2: aktuelles Jahresgehalt, Jahresgehalt des Unfalljahres oder berechnetes Jahresgehalt aus der Beitragsbemessungsgrenze? b. Was ist bitte der "Ruhensbetrag"? Wäre echt super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
B´sonam 01.10.2012 | 09:47
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man Ihnen in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle nicht helfen kann. Das ganze ist eine Sache von nicht mal 15 Minuten, einfachstes Berechnungschema... Traurig (und ein Armutszeugnis für den Berater), wenn man da tatsächlich mit dem Hinweis "Sie werden in Berlin geführt" abgewiesen wird...
Agnesam 01.10.2012 | 08:54
Hallo @Günni, Für die Berechnung einer Unfallrente ist zunächst der Jahresverdienst (JAV) vor dem Unfalljahr maßgebend. Dieser JAV wird aber durch die Rentenerhöhungen (1.7.) jeweils aktualisiert. Leider kenne ich die Anpassungsmitteilungen der BG nicht. Schauen Sie mal in die Anpassungsmitteilung zum 1.7.2012. Steht da irgendwo "Neuer JAV"?. Dann ist dies der maßgebende JAV für die Grenzbetragsermittlung. Der "Ruhensbetrag" ist der Betrag um den sich die Rente aus der Rentenversicherung mindert. Agnes PS: Falls der neue JAV nicht aus der Anpassungsmitteilung ersichtlich ist bitte noch mal melden.
Agnesam 01.10.2012 | 12:56
Zitat von Günni anzeigenausblenden
Hallo @Günni, stimmt leider so nicht. Man kann sich den JAV in der Tat selbst ausrechnen wenn man die MdE und den Monatsbetrag der Rente kennt. Die Berechnung der Unfallrente ist aber etwas anders. Die Vollrente (MdE 100%) beträgt 2/3 des JAV. Hiervon dann entsprechend der Minderung, z.B. 50%, geteilt durch 12 = Monatsrente. Sie müssen also in der Formel bei der Rückwärtsberechnung die 2/3 noch einbauen. Agnes
Günniam 01.10.2012 | 12:36
Hallo Agnes, jetzt wird es - dank Ihrer Hilfe - interessant. Das JAV kann ich doch leicht selber ausrechnen, Rechenbeispiel: BG-Rente: 1.000,- MdE: 50% => JAV aktuell 1.000 * 2 * 12 = 24.000 Stimmt's? Gruß Günni
Günniam 01.10.2012 | 14:25
Vielen Dank Agnes, habe das so ausgerechnet. Die BG, die ich inzwischen erreicht habe, hat das so gewonnene JAV bestätigt. Prima! Leider noch 2 Dinge: 1. Unter Abschnitt 1 der Berechnung bedeutet " ./. % Mde...": Freibetrag aus S.38 eintragen, also z.B. 233,00 bei 50% MdE? 2. Welchen Wert muss ich für RaF nehmen? Gilt hier 0,5 oder 1,0? Ich hoffe damit meine Fragerei beenden zu können. Ansonsten: Habe schon den ganzen Tag versucht, bei "der Beratungsstelle" der DRV telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Bis jetzt sind "alle Mitarbeiter im Gespräch", naja ... Werde mich - wenn's was Neues gibt - wieder melden, Gruß + vielen Dank noch mal Günni
Agnesam 01.10.2012 | 15:44
Zitat von Günni anzeigenausblenden
Hallo Günni, zu 1: von der monatlichen Unfallrente ist der Freibetrag aus S. 38 abzusetzen, also wie richtig erkannt bei 50% der Betrag von 233,00 Euro. zu 2: aus Ihrem Erstbeitrag entnehme ich, dass Sie die Berechnung für eine Altersrente möchten. Dann gilt der RaF von 1,0. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. Agnes PS: Ich bin übrigens kein Bayer. Die Broschüre wird schon seit Jahren aufgelegt. Urheber war damals die LVA Ober- und Mittelfranken; sie ist auch heute noch federführend für die gesamte DRV. Und noch eins: die Broschüre wird halbjährlich aktualisiert. Nächstes Jahr zum 1.7.ändern sich die Werte wieder. Zur gegebenen Zeit also neu herunterladen.
Günniam 01.10.2012 | 18:43
Hallo Agnes, Bin auch kein Bayer ;-)) Auf jeden Fall vielen Dank! Habe jetzt mit den Zahlen mal rumgespielt, was u.a. zu folgendem führt (Beispiel): RV-Rente: 2.000,- BG-Rente (20%): 700,- => RV+UV: 2.615,- => JAV 63.000,- => Grenzbetrag: 3.675,- => Ruhensbetrag 1.060,- Also höher als die BG-Rente?!?!? Da gibt's wohl - sollte ich mich nicht verrechnet haben - irgendwelche weitergehenden Regularien. Nun denn, ich habe jetzt einen Termin (in 4 Wochen) bei der RV. Schau mer mal (schon wieder bayerisch) was da rauskommt, werde berichten. Gruß Günni
B´sonam 02.10.2012 | 08:40
Zitat von Günni anzeigenausblenden
Fast richtig ;-) Grenzbetrag = 3675 EUR Renten (zusammen) = 2615 EUR --> Ruhensbetrag = 0 EUR (Es ergibt sich kein Ruhensbetrag, da der Grenzbetrag höher als die tatsächlich gezahlten Renten sind)
Agnesam 02.10.2012 | 12:45
Hallo @Günni, komme leider erst jetzt dazu eine Antwort zu geben. Sie waren fast am Ziel und haben am Ende die beiden Werte vertauscht. @B'son hat Ihnen ja schon entsprechend geantwortet. Gruß von Agnes
Günniam 02.10.2012 | 18:22
Vielen Dank an B'son und Agnes. Wenn ich das richtig verstehe, gibt es einen Abzug an der RV-Rente erst, wenn: Renten zusammen > als Grenzbetrag, die Subtraktion also nicht negativ ist. Ansonsten: Ich stelle mit nur vor, ich hätte als Gesprächspartner B'son oder Agnes gehabt. Mann, wäre das Thema schnell durch gewesen ... Vielen Dank noch mal! Gruß Günni
Agnesam 03.10.2012 | 12:22
Hallo @Günni, so ist es, also kein Ruhensbetrag. Ich erlaube mir aber trotzdem einige Anmerkungen, ohne Kritik zu üben, zu machen: Ihr Titel zum Beitrag war wohl etwas unglücklich gewählt und hat viele @user zu seltsamen Äußerungen veranlasst. In einer Antwort von Ihnen haben Sie geäußert, dass jeder seine Meinung sagen kann. Meinungsfreiheit ist ein sehr wichtiges Grundrecht, das man niemanden absprechen soll und kann. In einem Forum wie diesem hier geht es aber nicht nur um Meinungen. Hier erwartet man Hilfe zu Sachfragen und kompetente Antworten. Sicher kann auch eine Antwort mal daneben liegen. Wenn @gigi in dem ihr eigenen Ton mal etwas schärfer Herrn Schießl kritisiert hat ist dies auch im Interesse des Forums. Wenn mehrfach völlig neben der Sache liegende Dinge vorgetragen werden muss dies auch gesagt werden können. Letztendlich ist dem Fragesteller damit ja auch nicht geholfen. Ist dies nur eine "Meinung" oder eine klare Antwort. Der unbedarfte Fragesteller kann dies nicht unterscheiden. Noch einen schönen Feiertag wünscht TrixiMaus
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