Hallo M.M.,
die Erziehungsrente erhalten nach dem 01.07.1977 Geschiedene, die ein Kind erziehen - quasi als Ersatz, weil sie wegen der Scheidung keine Witwenrente mehr erhalten können. Wie bei der Witwenrente wird auch hier eigenes Einkommen angerechnet.
Da Sie beim Tod Ihres Mann noch mit ihm verheiratet waren, erhalten Sie Witwenrente.