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Experten-Antwort

erhalte Witwenrente und Halbwaisenrente, was ist Erziehungsrente

von M. M.04.04.2015 | 12:40
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9 Antworten

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S. g. D. u. H., mein Mann starb 2006, geheiratet hatten wir im Jahr 2000. Im Jahr 2000 kam dann auch unser Sohn zur Welt, den ich seit 2006 allein erziehe. Ich erhalte seitdem monatlich die "große Witwenrente" und für meinen Sohn die "Halbwaisenrente" Da ich halbtags beschäftigt bin, verdiene ich monatlich 1.325 € brutto. Nun habe ich gelesen, dass es eine Erziehungsrente gibt. Bisher habe ich davon noch nie gehört. Können Sie mir sagen, wer Anspruch darauf hat? Wie sich diese auf andere Einnahmen (Rente, Gehalt usw.) auswirkt? Falls ich Anspruch hätte, erhalte ich dennoch die Witwenrente usw. Wahrscheinlich fallen mir später noch mehr Fragen ein, aber da ich mich hier nun überhaupt nicht auskenne, wäre es super, wenn ich Informationen hierzu erhalten könnte. Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M.M.,

die Erziehungsrente erhalten nach dem 01.07.1977 Geschiedene, die ein Kind erziehen - quasi als Ersatz, weil sie wegen der Scheidung keine Witwenrente mehr erhalten können. Wie bei der Witwenrente wird auch hier eigenes Einkommen angerechnet.

Da Sie beim Tod Ihres Mann noch mit ihm verheiratet waren, erhalten Sie Witwenrente.

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8 Antworten

Gigiam 04.04.2015 | 12:54
Hallo M.M. eine Erziehungsrente kommt grundsätzlich nur in Betracht wenn eine Ehe geschieden worden ist und der geschiedene Partner nicht wieder geheiratet hat. Da Sie Witwenrente beziehen kann diese Grundvoraussetzung bei Ihnen nicht vorliegen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__47.html Weitere Fragen sind damit wohl entbehrlich. Schöne Ostern Gigi PS: Leider sind am Wochende wieder verstärkt Forentrolls unterwegs. Ignorieren Sie einfach diese Beiträge
M. M.am 04.04.2015 | 12:56
Hallo Gigi, vielen Dank für die propte Antwort. Damit haben Sie mir sehr weitergeholfen. Wünsche Ihnen ebenfalls frohe Ostern Gruß M.M.
*u*am 07.04.2015 | 07:58
Hallo M.M., sollten sowohl Sie, als auch Ihr verstorbener Mann nach dem 01.01.1962 geboren sein, würde für Sie das neue Hinterbliebenenrecht gelten. In diesem Fall könnten Sie auch noch heute (die Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Tod gilt nur für Sterbefälle ab 01.01.2008 ) ein Rentensplitting durchführen und hätten dann Anspruch auf eine Erziehungsrente. Ob dies bei Ihnen wirklich Sinn macht, lässt sich hier im Forum sicher nicht klären. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
=//=am 07.04.2015 | 13:15
Das ist doch Unsinn! Die Frage war nach einer Erziehungsrente und diese Frage ist mit dem Beitrag von @gigi bereits richtig beantwortet.
*u*am 07.04.2015 | 13:30
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz: § 47 Abs. 3 SGB VI
Falke63am 07.04.2015 | 16:30
Ein Rentensplitting käme hier eh nicht in Frage, da dazu die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen sein müsste! Scheidet also hier aus. Es bleibt nur die Möglichkeit der Witwenrente.
M.M.am 07.04.2015 | 18:49
Vielen Dank für die rege Beteiligung. Das hat mir sehr weitergeholfen. Somit hat sich für mich der Fall bzgl. dieser Rente erledigt.
knappdanebenistauchvorbeiam 08.04.2015 | 10:46
§ 120a SGB VI (1) Ehegatten können gemeinsam bestimmen, dass die von ihnen in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine anpassungsfähige Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden (Rentensplitting unter Ehegatten). (2) Die Durchführung des Rentensplittings unter Ehegatten ist zulässig, wenn 1. die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen worden ist ODER 2. die Ehe am 31. Dezember 2001 bestand und beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.
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