Erhöht der Vorsorgeausgleich die Erwerbsminderungsrente?

von
Nakshi

Ich bin seit 1997 schwerbehindert mit 50% und bezog seitdem die Teil-Erwerbsminderungsrente in Höhe von 200,- Euro monatlich. Ab 2013 allerdings ging ich dann in die volle Erwerbsminderungsrente.
Ich hab kaum gearbeitet und auch nicht viel verdient, weil ich die meiste Zeit krank war.

Meine Frau und ich wollen uns nun scheiden lassen un da stellt sich die Frage für mich, ob meine EW-Rente durch den Vorsorgeausgleich mehr wird?

Schleißlich verdient meine Frau seit 2007 ordenltich. Sie erhält einen festen Monatsgehalt von 5000,- Euro brutto.
Also hat sie 8 Jahre lang bisher gut verdient.

Weil ich aber aus privaten Gründen auf Unterhalt verzichten will, stellt sich die Frage ob die 430,- Euro bei derzeit voller EW-Rente nach Vorsorgeausgleich mehr werden.

Hat der Vorsorgeausgleich floglich direkte Auswirkung auf meine derzeitige Erwerbsminderungsrente? Krieg ich eventuell mehr zu meiner derzeitigen EW-Rente durch den Vorsorgeausgleich?

von
KSC

Das kann man so mit den gemachten Angaben nicht unbedingt sagen. Sie beschreiben zwar die letzten 7 Jahre, sagen aber nichts über die Dauer Ihrer Ehe. :)

Wenn Ihre Frau in der Ehezeit mehr Entgeltpunkte als Sie selbst erworben hat, müssten Sie durch den VAG Bonuspunkte erhalten, und in diesem Fall erhöht sich Ihre Rente nach rechtskraft des Urteils.

Experten-Antwort

Es kommt auf die gesamte Ehezeit drauf an.
Die Person, die während dieses Zeitraums höhere Rentenanwartschaften erworben hat, erhält einen Malus; die andere Person erhält einen Bonus. Die Rente kann sich durch den Versorgungsausgleich somit erhöhen als auch verringern.

von
Nakshi

Zitiert von: KSC

Das kann man so mit den gemachten Angaben nicht unbedingt sagen. Sie beschreiben zwar die letzten 7 Jahre, sagen aber nichts über die Dauer Ihrer Ehe. :)

Seit 2000 sind wir verheiratet, also 15 Jahre Ehe.

Zitiert von: KSC

Wenn Ihre Frau in der Ehezeit mehr Entgeltpunkte als Sie selbst erworben hat, müssten Sie durch den VAG Bonuspunkte erhalten, und in diesem Fall erhöht sich Ihre Rente nach rechtskraft des Urteils.

Meine Frau hat auf jedenfall mehr verdient in der Ehe als ich. Ich geh davon stark aus, dass meine Frau mehr Entgeltpunkte hat als ich.

Macht es bei ihrer Aussage einen Unterschied , ob es die Altersrente ist oder die derzeitige Erwerbsminderungsrente. Welche von beiden wird nach Rechtskraft nach der VAG höher?

von
=//=

Nein, es macht keinen Unterschied, ob eine EM-Rente oder Altersrente gezahlt wird.

von
Nakshi

Ich erhalte derzeit eine sehr kleine EW-VollRente in Höhe von 430 Euro. Dies reicht nicht um zu leben. Daher muss ich arbeiten gehen. Und da wollte ich wissen, ob sich die Hinzuverdienstgrenzen bei Scheidung aufgrund der Versorgungsausgleiche für mich steigern?

Zudem rechne Ich damit, dass meine Frau Rentenpunkte in Höhe von 30-35 hat.

Wenn ich mit meiner Rente von 430 Euro kalkulieren kann, so habe ich ja ca. 430Euro/26Euro= 16,5 Rentenpunkte.

(35 Rentenpunkte + 16 Rentenpunkte)/2= 25 Rentenpunkte für mich nach Versorgungsausgleich.

Das würde ausmachen eine künftige Rente in Höhe von ca. 25,5 Rentenpunkte X 26 Euro Rentenwert= ca. 670 Euro.

Da ich bei mir mit den Hinzuverdienstgrenzen genau im Grenzgebiet zu meinen Gehaltsvorstellungen liege, kalkuliere ich jetzt was unterm Strich mehr in der Summe mit der vollen Vollrente bzw. der halben Vollrente rauskommt.

Darf man so rechnen?

von
Nakshi

Zitiert von: Nakshi

Ich erhalte derzeit eine sehr kleine EW-VollRente in Höhe von 430 Euro. Dies reicht nicht um zu leben. Daher muss ich arbeiten gehen. Und da wollte ich wissen, ob sich die Hinzuverdienstgrenzen bei Scheidung aufgrund der Versorgungsausgleiche für mich steigern?

...

Da ich bei mir mit den Hinzuverdienstgrenzen genau im Grenzgebiet zu meinen Gehaltsvorstellungen liege, kalkuliere ich jetzt was unterm Strich mehr in der Summe mit der vollen Vollrente bzw. der halben Vollrente rauskommt.

Darf man so rechnen?

Ich habe Hinzuverdienstgrenzen in Höhe von 1180,- für die halbe Vollrente

und 970,- für die halbe Vollrente.

von
Nakshi

Zitiert von: Nakshi

...
Ich habe Hinzuverdienstgrenzen in Höhe von 1180,- für die halbe Vollrente

und 970,- für die halbe Vollrente.

Bei einer Teilzeitstelle maximal von 3h/Tag käme ich schnell in die Zone meiner Hinzuverdienstgrenzen, da ich als Programmierer arbeiten will. Und ich hab eine sehr vielversprechende Bewerbung demnächst.

von
Nakshi

Zitiert von: Nakshi

Zitiert von: Nakshi

...
Ich habe Hinzuverdienstgrenzen in Höhe von 1180,- für die halbe Teillrente

und 970,- für die halbe Teilllrente.

Bei einer Teilzeitstelle maximal von 5h/Tag käme ich schnell in die Zone meiner Hinzuverdienstgrenzen, da ich als Programmierer arbeiten will. Und ich hab eine sehr vielversprechende Bewerbung demnächst.

Entschuldigung. Vielmals.
Hab sogerade eben erfahren von dem Bürgertelefon der DRV, dass ich bei einer Vollrente mich nur mit einen Minijob halten darf.

Also wird Zeit umzudenken, vielleicht lassen die mich wieder in die Teilrente einstufen.
Das Burnout habe ich so langsam wieder aus den müden Knochen. Da kann ich wieder was leisten.

von
Nakshi

Zitiert von: Nakshi

[quote=232816]
[quote=232816]
...
...

Also wird Zeit umzudenken, vielleicht lassen die mich wieder in die Teilrente einstufen.
Das Burnout habe ich so langsam wieder aus den müden Knochen. Da kann ich wieder was leisten.

Die nächste Psychose schiebe ich ins nächste Leben ;-)

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