Ich bin seit 1997 schwerbehindert mit 50% und bezog seitdem die Teil-Erwerbsminderungsrente in Höhe von 200,- Euro monatlich. Ab 2013 allerdings ging ich dann in die volle Erwerbsminderungsrente.
Ich hab kaum gearbeitet und auch nicht viel verdient, weil ich die meiste Zeit krank war.
Meine Frau und ich wollen uns nun scheiden lassen un da stellt sich die Frage für mich, ob meine EW-Rente durch den Vorsorgeausgleich mehr wird?
Schleißlich verdient meine Frau seit 2007 ordenltich. Sie erhält einen festen Monatsgehalt von 5000,- Euro brutto.
Also hat sie 8 Jahre lang bisher gut verdient.
Weil ich aber aus privaten Gründen auf Unterhalt verzichten will, stellt sich die Frage ob die 430,- Euro bei derzeit voller EW-Rente nach Vorsorgeausgleich mehr werden.
Hat der Vorsorgeausgleich floglich direkte Auswirkung auf meine derzeitige Erwerbsminderungsrente? Krieg ich eventuell mehr zu meiner derzeitigen EW-Rente durch den Vorsorgeausgleich?