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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Ben,
allg. wird bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Geburtsjahrgang 1952 die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Bezug stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit Abschlägen erfolgt die Anhebung stufenweise von 60 auf 62 Jahre.
Anhand Ihrer vorgegebenen Daten (Vertauensschutz Altersteilzeit) ist bei Erfüllung der Waretezeit von 35 Jahren grundsätzlich eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 63. Lebensjahr möglich.
Aufgrund Ihrer Erwerbsminderungsrente müssen Sie aber damit rechnen, dass die bisher gültigen Abschläge z.T. auch bei der Altersrente gelten. Der komplizierte Berechnungsvorgang würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte vereinbaren Sie deshalb bei Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin.
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