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Erhöhung der Altersgrenze für Schwerbehinderte

von Ben13.08.2007 | 11:05
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Liebe Experten, die Bevölkerung klagt über die Anhebung der Altersrente von 65 auf 67. Mir ist jetzt erst nach eingehendem Lesen bewußt geworden, dass der Anstieg der Altersgrenze für Schwerbehinderte, abgesehen von den jetzt nach gültigen Ausnahmeregelungen, ja noch drastischer vollzogen wird, nämlich von 60 auf 65. Das sehe ich doch richtig? Warum gibt es da keinen Aufschrei, das ist mal wieder eine grobe Benachteiligung schwerbehinderter Menschen, die doch erheblich unzumutbar ist. Weitere Frage. Ich bin Jahrgang 1954, GdB von 100 mit aG. Im Dez.2002 habe ich schon meinen Altersteilzeitvertrag unterschrieben. Danach beginnt die Arbeitsphase am 1.4.09 und die Ruhephase am 1.4.13, so dass ich mit 63 in die Altersrente gehen möchte. Nach Durchlesen der vielen Regelungen komme ich nun zu dem Schluß, dass ich mit 7,2% Abschlägen rechnen muss, stimmt das so? Seit 4 Jahren beziehe ich schon eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die ja auch um 10,8 % gemindert ist. Welche Minderung trifft dann mit 63 zu? Bliebe es für den jetzigen halben Betrag der Rente bei diesen 10,8% und für den dann weiteren halben Betrag bei den 7,2% ? Mit freundlichen Grüßen Ben

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.08.2007 | 15:46

Hallo Ben,

allg. wird bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Geburtsjahrgang 1952 die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Bezug stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit Abschlägen erfolgt die Anhebung stufenweise von 60 auf 62 Jahre.

Anhand Ihrer vorgegebenen Daten (Vertauensschutz Altersteilzeit) ist bei Erfüllung der Waretezeit von 35 Jahren grundsätzlich eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 63. Lebensjahr möglich.

Aufgrund Ihrer Erwerbsminderungsrente müssen Sie aber damit rechnen, dass die bisher gültigen Abschläge z.T. auch bei der Altersrente gelten. Der komplizierte Berechnungsvorgang würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte vereinbaren Sie deshalb bei Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin.

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