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Erhöhung der Betriebsrente

von Westewat03.03.2020 | 14:37
70 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Jahr 2013 habe ich meine Arbeitsstelle durch Outsourcing verloren. Meine damaliger Arbeitgeber hat mir eine kleine Betriebsrente bescheinigt. Da ich nun umgezogen bin, habe ich meinem alten Arbeitgeber meine neue Wohnadresse mitgeteilt bzw. auch nach dem Stand der Betriebsrente gefragt. Leider habe ich erneut keine Antwort erhalten. Bevor ich nun persönlich vorspreche, meine Frage: Erhöht sich die Betriebsrente nach Jahren, oder ist der bescheinigte Betrag in der Höhe eingefroren. Nun hörte ich im Bekanntenkreis, dass der Arbeitgeber eine Prüfung hinsichtlich einer Erhöhung einer Betriebsrente vornehmen muss. Ich habe leider hierzu kein Info. Vielleicht hat jemand aus dem Forum eine professionelle Antwort?

7 Antworten

Mario Graziaam 03.03.2020 | 14:56
Es gibt ein Betriebsrentengesetz. Laut diesem Gesetz erhöht sich die Rente alle 3 Jahre, Stichtag ist immer der 1. Januar. Ausschlaggebend ist der Verbraucherpreisindex in diesen 3 Jahren, also die Inflation. Dabei wird kein Durchschnittswert ermittelt, sondern die jeweilige Inflation eines Jahres addiert. So kam zum 1. Januar 2020 für die vergangenen 3 Jahre eine Erhöhung der Betriebsrente von 5,11% zustande. Falls der Arbeitgeber die Erhöhung nicht durchführt, muss man sie anfordern und sich dabei auf das Betriebsrentengesetz beziehen.
Westewatam 03.03.2020 | 15:21
Hallo, vielen Dank für die professionelle Antwort. Damit kann ich gut beim ehemaligen AG vorsprechen und die Dinge klären. Nochmals vielen Dank !!
Westewatam 03.03.2020 | 15:22
Kennt jemand den Paragraphen hierzu ?
Kaiseram 03.03.2020 | 15:36
Im Prinzip richtig. Wenn aber der Psychologe ein Psychiater ist, dann schon. Aber wer schreibt schon gern "mein Psychiater hat gesagt"... Und ob der zweite Tipp hilfreich ist??
suchenwiam 03.03.2020 | 16:28
In Absatz (2) sind aber einige Einschränkungen: - "eins vom Hundert" (1%) reicht pro Jahr -so macht es die VBL, iirc - sämtliche Überschussanteile werden für die Erhöhung verwendet - was, wenn kein Überschuss erwirtschaftet wurde?
Kalleam 05.03.2020 | 11:50
Zitat von Mario Grazia anzeigenausblenden
Hallo, bin seit 2019 in voller EMR. Auch ich wunderte mich über die Mitteilung meiner Pensionskasse, dass der Betrag die selbe Höhe wie 2019 hat. Also Nachfrage. Antwort: nach Betriebsrentengesetz wird die Erhöhung INDIVIDUELL für jeden Rentner nach 3 Jahren erhöht. Heißt im Klartext: nicht wie bei einer Tariferhöhung gleich für alle zum Zeitpunkt X, egal ob 1 Monat oder 40 Jahre Arbeitnehmer, sondern du mußt erstmal selber 3 Jahre Rentner sein. Ganz schön kompliziert. Gruß Kalle
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