Hallo Remus,
mit Geburtsmonat/Jahr 11/56 kann Ihre Frau ab 08/2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen, sofern die 45 Jahre tatsächlich erfüllt sind.
Sie kann dann für den Rest des Jahres bis zu 44590 EUR zu ihrer Rente hinzuverdienen.
Ab 2021 gilt wieder die 'normale' Grenze von 6.300 EUR.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze darf Sie dann unbegrenzt dazu verdienen.
Bitte beachten Sie auch einige wichtige Hinweise in diesem ein paar Tage alten Beitrag:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/kurzarbeitergeld-nur-bei-teilrente.html
Ihre Frau sollte demnach auf jeden Fall erst einmal nur eine Teilrente (99%) beantragen, da sonst Ansprüche auf Krankengeld oder Kurzarbeitergeld (kommt wahrscheinlich in diesem Tätigkeitsbereich eher nicht vor...) und wohl auch ALG verloren gehen.
Einige weitergehende Information zur "Flexirente" erhalten Sie auch hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/flexibel_in_den_ruhestand.html
Versuchen Sie kurzfristig einen Termin bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu erhalten, um sich hierzu noch ausführlicher beraten und den Antrag aufnehmen zu lassen (das geht auch telefonisch).
Oder stellen Sie den Antrag online
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html