Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze 2020 zu Rente mit 45 laut Art. 4, 6. Sozialgesetzbuch 03/2020

von
Remus

Hallo,
meine Frau arbeitet im Gesundheitswesen, geb. 11/56 und hat bereits mehr als 45 Arbeitsjahre. Ihr momentanes Bruttoeinkommen liegt bei 20 T€.
Sie möchte jetzt die Rente für langzeitig Versicherte beantragen.
Fragen:
1.Welche Forderungen müssen erfüllt sein?
2.Kommt sie dann für 2020 in den Genuss der höheren
Hinzuverdienstgrenze von 44590€ und kann folglich weiter
arbeiten?
3.Wie wirkt sich das aus, wenn sie nächstes Jahr
weiterarbeitet, ist dann die Grenze wieder 6300€?
4.Diese Grenze von 6300€ wird aber automatisch aufgehoben
wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht?

MfG Remus

von
Magnus

Damit Ihre Frau Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, muss sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und das entsprechende Lebensalter erreicht haben.
Nachdem Ihre Frau im November 1956 geboren ist, kann sie diese Altersrente ab dem 1.8.2020 beziehen.
Ist Ihre Frau am 1.11.1956 geboren, bereits ab dem 1.7.2020.

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für das Jahr 2020 44.590,- €.
Nachdem Ihre Frau lt. Ihren Angaben nicht überschreitet, hätte sie - auch wenn sie die Beschäftigung weiter ausübt - Anspruch auf eine Vollrente.

Ab dem 1.1.2021 soll die Hinzuverdienstgrenze wieder 6.300,- € betragen.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (=1.10.2022) ist keine Hinzuverdienstgrenze mehr zu beachten.

von
Siehe hier

Hallo Remus,
mit Geburtsmonat/Jahr 11/56 kann Ihre Frau ab 08/2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen, sofern die 45 Jahre tatsächlich erfüllt sind.
Sie kann dann für den Rest des Jahres bis zu 44590 EUR zu ihrer Rente hinzuverdienen.
Ab 2021 gilt wieder die 'normale' Grenze von 6.300 EUR.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze darf Sie dann unbegrenzt dazu verdienen.

Bitte beachten Sie auch einige wichtige Hinweise in diesem ein paar Tage alten Beitrag:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/kurzarbeitergeld-nur-bei-teilrente.html

Ihre Frau sollte demnach auf jeden Fall erst einmal nur eine Teilrente (99%) beantragen, da sonst Ansprüche auf Krankengeld oder Kurzarbeitergeld (kommt wahrscheinlich in diesem Tätigkeitsbereich eher nicht vor...) und wohl auch ALG verloren gehen.

Einige weitergehende Information zur "Flexirente" erhalten Sie auch hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/flexibel_in_den_ruhestand.html

Versuchen Sie kurzfristig einen Termin bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu erhalten, um sich hierzu noch ausführlicher beraten und den Antrag aufnehmen zu lassen (das geht auch telefonisch).

Oder stellen Sie den Antrag online

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html

Experten-Antwort

Sehr geehrter Nutzer,
den Ausführungen von "Magnus" wird zugestimmt.
Wir empfehlen Ihnen vor Beantragung der Altersrente noch einen Beratungstermin bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung vor Ort wahrzunehmen. Bitte setzen Sie sich bezüglich der Terminvereinbarung mit dieser telefonisch in Verbindung.

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