Guten Morgen,
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger über die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit schriftlich informieren. Als Nachweis können Sie z. B. den Arbeitsvertrag oder - sofern bereits vorhanden - eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung beifügen.
Es erfolgt dann auch eine Prüfung auf Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze.