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Experten-Antwort

Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei TEW

von Paradigma2328.06.2022 | 06:05
226 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite 20 Stunden wöchentlich. Ab August würde ich gerne versuchen, die wöchentliche Arbeitszeit auf 22 Stunden zu erhöhen, wäre also nach wie vor unter 30 Stunden. Meine Frage ist, ob man jede Erhöhung der Wochenstunden der DRV mitteilen muss, solange man unter 30 Stunden bleibt? Danke im Voraus fürs Lesen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger über die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit schriftlich informieren. Als Nachweis können Sie z. B. den Arbeitsvertrag oder - sofern bereits vorhanden - eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung beifügen.

Es erfolgt dann auch eine Prüfung auf Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Erklärbäram 28.06.2022 | 08:54
Ich empfehle, dass Sie besser jetzt kurz und formlos die Änderung mitteilen. Welchen Nachteil sollten Sie davon haben? Sie sind, wie Sie selbst schreiben, ja noch im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten....
Deutsche Rentenversicherung
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