Hallo,
habe einige Fragen zum Rentenrecht:
1.
Mal angenommen, sie hat Mitte 2000 ein Antrag auf EU Rente gestellt.
Anfang 2001 bekommt sie ihre Rente erstmalig ausbezahlt, rückwirkend.
Sie hat jedoch bis Mitte 2002 in die Rentenkasse einbezahlt, bevor sicher war, das sie rückwirkend Rentenanspruch hat. Nun 2007 wird entschieden, das sie Dauerrente erhalten wird. Wie sieht die Berechnung der neuen Rente aus, wenn sie nach erstmaligen Rentenbezug eben noch eingezahlt hatte, wird das ab dato dann noch draufgerechnet oder erst wenn sie in Altersrente geht. ?
2.
Wie sieht das aus, wenn sie Ende 2000 geheiratet hatte, sich 2007 wieder scheiden lässt und Anspruch auf Unterhaltsgeld von ihm hat bzw. er durch die Scheidung erworbene Rentenansprüche an sie abtreten muß. ? Wie werden diese abgetretenen Rentenansprüche berechnet und ab wann. ?
Danke
C.