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Erhöhung Kinderzulage ab 2008

von oldbigtree12.09.2007 | 22:54
1781 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vor wenigen Tagen habe ich gelesen, dass für ab 2008 geborene Kinder die Zulage auf 300 Euro erhöht werden soll. Meine Frage: Kinder, die vor 2008 geboren werden, erhalten dann die geringere Zulage von 185 Euro? Oder doch ebenfalls die 300 Euro? Anmerkung: Dem Staat sollten doch die Kinder gleich viel wert sein! Oder nicht?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der User "Falsches Forum" hat Recht, Sie sind im falschen Forum, aber als kleiner Hinweis, stellen Sie Ihre Frage im Forum auf dieser Seite:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn es um Riester geht, hier ein Link zur Zulagenförderung:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Zur Erläuterung, ich habe irrtümlich geglaubt, es ginge um eine Kinderzulage im Rahmen des SGB 2

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hallo simfa,

die Kinderzulag erhalten Sie, solange das Kindergeld gezahlt wird. Die Kinderzulage steht demjenigen zu, der auch das Kindergeld bezieht. Sofern Sie also noch das Kindergeld für den Azubi beziehen steht Ihnen auch die Kinderzulage zu. Sollte allerdings der Azubi selbst für sich das Kindergeld beziehen, hat er auch den Anspruch auf die Kinderzulage.

6 Antworten

Falsches Forumam 13.09.2007 | 07:21
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
Doch richtiges Forumam 13.09.2007 | 08:22
Auch hier kann man doch sicherlich bestätigen, dass es ab 2008 eine Riester-Kinderzulage von 300 Kieselsteinen gibt und 2007 geborene Kids dem Staat "nur" 185 Flocken wert sind. (Es fehlte lediglich der hinweis des Fragendes, dass es ihm um Riester_Rente geht) Siehe: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Siehe: http://www.bmas.de/coremedia/generator/18520/2007__08__14__rekor… Sie sehen, Kinder lohnen sich... ; - )
Johannam 13.09.2007 | 09:14
Guten Morgen, habe ich das soeben richtig verstanden: Für Fragen zur Riester-Rente soll das hier das falsche Forum sein??
Schiko.am 13.09.2007 | 09:59
Hier sind sie immer richtig, wenn sie was wissen wollen was sie vermutlich beim metzger nicht er- fahren. Gut ist es aber, wenn man nicht nur beträge nennt, sondern auch das themengebiet. Kindergeld kann ja nicht gemeint sein, der b etrag von 185 taucht hier nicht auf. Richtig ist, dem staat sollten alle kinder gleich sein. Dies ist auch der grund, warum millionäre auch kindergeld erhalten. Eben monatlich euro 154, ab vierten kind 179 euro. Meinen sie aber die kinderzulage bei riester sollte auch für geburten vor 2008 erhöht werden würde dies die gesetzgebung stark verändern und den finanzminister treffen. In der rentenversicherung werden für geburten ab 1992 je kind derzeit 26,26 rente x 3 = 78,78 gutgeschrieben. Vorher sind es 1 x 26,26, diese geburten müssten wohl auch 78.78 erhalten ? Es ist auch nicht so, dass bis spätestens 31.12. 2007 geborene eine geringere zulage erhalten. Ganz im gegenteil, statt 138 erfolgt eine erhöhung auf 154, für alle kinder und eben bei geburten ab 1.1.08 sogar 300. Dies wurde soeben im bundestag von einer abgeordneten be- stätigt. Mit freundlichen Grüßen.
wolfgangam 13.09.2007 | 13:41
Hier DRV-Bund Bayern: http://www.inchenhofen.de/media/pdf/Rente/Riesterrente.pdf Erhöhung für Geburt ab 2008. Stichtagsregeln sind üblich -> siehe Elterngeld! In diesem Land hatten noch nie alle die gleichen Rechte!!!
simfaam 03.01.2008 | 18:23
Habe 2 Kinder. Eines ist noch schulpflichtig, das andere ist Azubi. Der Azubi lernt bei einem Ausbildungsring, erhält ca. 224 Euro monatlich. Kindergeld steht uns zu, erhalten wir ebenfalls. Jetzt sagte mir ein Finanzberater, dies Kind fällt weg, ist nicht mehr zulagenberechtigt. Habe aber vorher gelesen, dass die Kinder solange Zulagenberechtigt sind, solange sie auch kindergeldberechtigt sind. Was stimmt jetzt?
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