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Zur Erläuterung, ich habe irrtümlich geglaubt, es ginge um eine Kinderzulage im Rahmen des SGB 2
Hallo simfa,
die Kinderzulag erhalten Sie, solange das Kindergeld gezahlt wird. Die Kinderzulage steht demjenigen zu, der auch das Kindergeld bezieht. Sofern Sie also noch das Kindergeld für den Azubi beziehen steht Ihnen auch die Kinderzulage zu. Sollte allerdings der Azubi selbst für sich das Kindergeld beziehen, hat er auch den Anspruch auf die Kinderzulage.
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