Zitiert von: ???
Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sie sollten sich daher schnellstens mit Ihrem
Reha-Fachberater in Verbindung setzen. In der Regel bekommt man die Chance, an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Allerdings kann es Ihnen passieren, dass die
DRV erwartet, dass Sie bis dahin eine Arbeit aufnehmen.
Danke für die schnelle Antwort, ???,
leider gab es dieses Gespräch schon im Umschulungsträger und es war leider nicht sehr positiv verlaufen.
Im Endeffekt wurde festgelegt:
- Maßnahme geht regulär bis zur praktischen Prüfung und endet dann
- zur "Wiederholungsprüfung", eher Ersatzprüfung, übernehme ich alle Formalitäten zur Anmeldung und auch die Bürokratie zum Kammerwechsel
- Die Gebühren können auf Antrag erstattet werden
- ÜG Anspruch endet mit der Leistung nach der praktischen Prüfung
- da ich somit die LTA nicht erfolgreich abschließen kann, gibt es auch kein Anschlussübergangsgeld
- eine Prüfungsvorbereitung wurde nicht genehmigt, da meine bisherigen Leistungen zu gut wären
Mich wundert es etwas, da ich mir viele Lehrinhalte selbst erschloss, mein eigenes Material besorgte und auch aktiv in die Ausbildung engagierte. Mal abgesehen von dem Pech in der Woche der Prüfung ungewollt krank geworden zu sein. AU-Bescheinigung liegt vor.
Ich kann die Entscheidung halt nicht ganz nachvollziehen und weiß auch nicht, ob es die Standardprozedur in meinem Fall darstellt.
Falls dem so ist, ist es halt so, leider erhielt ich bisher keine Verweise auf irgendetwas Rechtliches, damit ich diese Entscheidung nachvollziehen kann. Wenn ich dem Nachvollziehen könnte, wäre ich schon zufrieden.