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Zur Experten-Antwort springenHallo, Damien,
anhand des geschilderten Sachverhalts wäre eine persönliche Klärung Ihrer Situation sicherlich sinnvoll. Ohne Berufsabschluss nach der durchgeführten Umschulung haben Sie sicherlich weniger Chancen wieder ins Berufsleben integriert zu werden, als mit Abschluss. Sofern jemand die Prüfung nicht besteht oder jemand aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht an der Prüfung teilnehmen kann, ist es durchaus möglich, dass die Prüfung nachgeholt werden kann und der Zeitraum bis zur Prüfung als Verlängerung der Maßnahme gesehen werden kann. Deswegen wäre es ratsam nochmals mit den zuständigen Reha-Fachberatern in Kontakt zu treten. Gegen einen ablehnenden Bescheid könnten Sie gegebenenfalls auch Rechtsmittel einlegen.
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