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Experten-Antwort

Erkrankung bei Abschlussprüfung bei LTA, Was nun?

von Damien18.06.2018 | 10:13
744 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, folgende Problemstellung: Ich befinde mich derzeit in einer beruflichen Qualifizierung (Umschulung) durch eine LTA der DRV. Demnächst wird meine Umschulung planmäßig enden, leider bin ich in der Woche meiner schriftlichen Abschlussprüfung erkrankt, was mich ziemlich in Probleme stürzt, da mein Plan, einen Facharbeiterbrief in den Händen zu halten, sich deutlich verzögert. (ca 5 Monate) Nun meine Frage: Da ich die Leistung nicht erfolgreich beenden kann und schlimmer noch, keinen Facharbeiterbrief vorweisen, frage ich mich, welche Möglichkeiten ich hätte. Gibt es einen Antrag zur Verlängerung der LTA bis zur Prüfung oder andere Möglichkeiten / Ideen? Vielen Dank und schöne Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.06.2018 | 15:27

Hallo, Damien,

anhand des geschilderten Sachverhalts wäre eine persönliche Klärung Ihrer Situation sicherlich sinnvoll. Ohne Berufsabschluss nach der durchgeführten Umschulung haben Sie sicherlich weniger Chancen wieder ins Berufsleben integriert zu werden, als mit Abschluss. Sofern jemand die Prüfung nicht besteht oder jemand aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht an der Prüfung teilnehmen kann, ist es durchaus möglich, dass die Prüfung nachgeholt werden kann und der Zeitraum bis zur Prüfung als Verlängerung der Maßnahme gesehen werden kann. Deswegen wäre es ratsam nochmals mit den zuständigen Reha-Fachberatern in Kontakt zu treten. Gegen einen ablehnenden Bescheid könnten Sie gegebenenfalls auch Rechtsmittel einlegen.

5 Antworten

???am 18.06.2018 | 11:04
Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sie sollten sich daher schnellstens mit Ihrem Reha-Fachberater in Verbindung setzen. In der Regel bekommt man die Chance, an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Allerdings kann es Ihnen passieren, dass die DRV erwartet, dass Sie bis dahin eine Arbeit aufnehmen.
Damienam 18.06.2018 | 13:56
Zitat von ??? anzeigen
Danke für die schnelle Antwort, ???, leider gab es dieses Gespräch schon im Umschulungsträger und es war leider nicht sehr positiv verlaufen. Im Endeffekt wurde festgelegt: - Maßnahme geht regulär bis zur praktischen Prüfung und endet dann - zur "Wiederholungsprüfung", eher Ersatzprüfung, übernehme ich alle Formalitäten zur Anmeldung und auch die Bürokratie zum Kammerwechsel - Die Gebühren können auf Antrag erstattet werden - ÜG Anspruch endet mit der Leistung nach der praktischen Prüfung - da ich somit die LTA nicht erfolgreich abschließen kann, gibt es auch kein Anschlussübergangsgeld - eine Prüfungsvorbereitung wurde nicht genehmigt, da meine bisherigen Leistungen zu gut wären Mich wundert es etwas, da ich mir viele Lehrinhalte selbst erschloss, mein eigenes Material besorgte und auch aktiv in die Ausbildung engagierte. Mal abgesehen von dem Pech in der Woche der Prüfung ungewollt krank geworden zu sein. AU-Bescheinigung liegt vor. Ich kann die Entscheidung halt nicht ganz nachvollziehen und weiß auch nicht, ob es die Standardprozedur in meinem Fall darstellt. Falls dem so ist, ist es halt so, leider erhielt ich bisher keine Verweise auf irgendetwas Rechtliches, damit ich diese Entscheidung nachvollziehen kann. Wenn ich dem Nachvollziehen könnte, wäre ich schon zufrieden.
Schorscham 18.06.2018 | 14:21
Auch ohne bestandene Abschlussprüfung kann man u.U. einen Arbeitsplatz im erlernten Beruf ergattern. Während meiner damaligen Umschulungsmaßnahme hatten sich die meisten Teilnehmer bereits lange vor der geplanten Abschlussprüfung um Arbeitsplätze beworben, nicht wenige auch erfolgreich. Ein Umschulungskollege rasselte durch die praktische Prüfung, die er ein paar Monate später wiederholen konnte. Eingestellt wurde er aber trotzdem sofort, auch ohne Facharbeiterbrief. Viele Arbeitgeber interessieren sich eben auch für die Zwischenprüfungsergebnisse und Zwischenzeugnisse und nicht nur für Facharbeiter-/Gesellenbriefe. MfG
???am 18.06.2018 | 15:01
"- Maßnahme geht regulär bis zur praktischen Prüfung und endet dann" Normal. "- zur "Wiederholungsprüfung", eher Ersatzprüfung, übernehme ich alle Formalitäten zur Anmeldung und auch die Bürokratie zum Kammerwechsel" Kenne ich persönlich anders. Aber wenn der bisher betreuende Maßnahmeträger sich weigert, hier zu unterstützen, kann man nichts machen. "- Die Gebühren können auf Antrag erstattet werden" Hier könnte man die Rechnung auch gleich an die DRV schicken lassen. "- ÜG Anspruch endet mit der Leistung nach der praktischen Prüfung" Normal. "- da ich somit die LTA nicht erfolgreich abschließen kann, gibt es auch kein Anschlussübergangsgeld" Entspricht der Rechtslage. Sollten Sie in 5 Monaten dann die Prüfung bestanden haben, besteht aber meines Wissens Anspruch auf Anschlussübergangsgeld. "- eine Prüfungsvorbereitung wurde nicht genehmigt, da meine bisherigen Leistungen zu gut wären" Einzelfallentscheidung. Lässt sich nichts dazu sagen. Das, was Sie schildern, ist nicht so außergewöhnlich, dass Sie sich schlecht behandelt fühlen müssen. Der Servicegedanke wurde aber auch nicht gerade groß geschrieben.
Damienam 18.06.2018 | 16:56
Vielen Dank für die Antworten, ich hab das für mich so aufgenommen und einen Antrag für die Prüfung nebst Vorbereitung geschrieben und begründet. Ich werde einfach hoffen, das ich dann relativ zeitnah eine für mich nachvollziehbare Klärung erreiche.
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