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Hallo tstef1,
die Frage, ob und ggf. wie lange die Krankheitszeit nachgearbeitet werden muss, hängt insbesondere von der Frage ab, ob während des Krankengeldbezuges weiter Aufstockungsleistungen und Wertguthabensteigerungen erbracht werden. dies können Sie letztlich nur mit Ihrem Arbeitgeber klären. Detailliertere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5
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