Hallo frankiry,
grundsätzlich würde ich die Unterlagen weiterhin aufbewahren. Bei Lohnunterlagen könnten Sie überprüfen, inwieweit eine korrekte Speicherung erfolgt ist. Für Rentenzwecke werden diese dann nicht mehr benötigt.
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Hallo frankiry,
grundsätzlich würde ich die Unterlagen weiterhin aufbewahren. Bei Lohnunterlagen könnten Sie überprüfen, inwieweit eine korrekte Speicherung erfolgt ist. Für Rentenzwecke werden diese dann nicht mehr benötigt.
Hallo,
grundsätzlich können Entgelte auch für vergangene Zeiten im Versicherungskonto nachgetragen werden. Dazu ist allerdings erforderlich, dass diese Entgelte beispielsweise anhand der damaligen monatlichen Lohnabrechnungen nachgewiesen werden. Möglicherweise verfügt auch noch der Arbeitgeber über Aufzeichnungen. Sofern die Entgelte nicht mehr ermittelt werden können besteht auch die Möglichkeit auf Tabellenwerte – welche die Entgelte der damaligen Zeit wiederspiegeln – zurück zu greifen. Auf jeden Fall sollten sie einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, damit die fragliche Zeit in Ihr Versicherungskonto aufgenommen werden kann. Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass Sie in der fraglichen Zeit bei der Post beschäftigt gewesen sind.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Ihr Versicherungskonto vervollständigt werden kann. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.
@-_- Klugscheißer ??"Mitteilung vom Postrentendienst"Eine "Mitteilung vom Postrentendienst" gibt es schon seit gefühlten 100 Jahren nicht mehr. Die richtige Bezeichnung ist "Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service". http://www.rentenservice.com http://www.rentenservice.com
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