Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ERLEDIGTE UNTERLAGEN

von frankiry10.09.2010 | 20:02
5351 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Der Rentenbescheid ist da. Was sollte man jetzt noch an Unterlagen/Nachweisen aufbewahren - Prüfung ist erfolgt.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frankiry,

grundsätzlich würde ich die Unterlagen weiterhin aufbewahren. Bei Lohnunterlagen könnten Sie überprüfen, inwieweit eine korrekte Speicherung erfolgt ist. Für Rentenzwecke werden diese dann nicht mehr benötigt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

grundsätzlich können Entgelte auch für vergangene Zeiten im Versicherungskonto nachgetragen werden. Dazu ist allerdings erforderlich, dass diese Entgelte beispielsweise anhand der damaligen monatlichen Lohnabrechnungen nachgewiesen werden. Möglicherweise verfügt auch noch der Arbeitgeber über Aufzeichnungen. Sofern die Entgelte nicht mehr ermittelt werden können besteht auch die Möglichkeit auf Tabellenwerte – welche die Entgelte der damaligen Zeit wiederspiegeln – zurück zu greifen. Auf jeden Fall sollten sie einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, damit die fragliche Zeit in Ihr Versicherungskonto aufgenommen werden kann. Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass Sie in der fraglichen Zeit bei der Post beschäftigt gewesen sind.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Ihr Versicherungskonto vervollständigt werden kann. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Klemensam 11.09.2010 | 10:06
Persönlich würde ich - zur Sicherheit - alle Unterlagen aufbewahren. Man weiß ja nie wofür man die vielleicht später noch mal braucht... Aber letztlich ist es ihre Entschediung.
Nixam 11.09.2010 | 11:17
Hallo! Bitte den kompletten Rentenbescheid inklusive der Mitteilung vom Postrentendienst sorgfältig bei Ihren Versicherungsunterlagen aufbewahren. Es kommt vor, dass bei verschiedenen Behörden die Vorlage der Unterlagen verlangt wird! NICHTS WEGSCHMEISSEN! Viele Grüsse Nix
frankiryam 11.09.2010 | 15:05
Vielen Dank für das Feedback. Rentenbescheid ist klar - meinte eigentlich den Wust, der zum Bescheid geführt hat. Jährliche Mitteilungen über zu erwartende Rentnehöhe, Gehaltsbescheinigungen etc.
Klemensam 12.09.2010 | 14:25
Persönlich erschließt sich mir diese ganze Fragestellung nicht. Es wird doch wohl möglich sein die paar Renten-Unterlagen in einem Aktenordner zu archivieren und en Platz für den Ordner werden Sie ja wohl auch noch haben... Eine "Wust " an Unterlagen sehe ich da nicht.
frankiryam 13.09.2010 | 19:37
Vielen Dank, für die konstruktiven Beiträge. Nur noch soviel, wenn jemand, wie ich, schon mal eine Wohnung auflösen mußte, solte man beizeiten alles tun, um den "Betroffenen" Arbeit zu ersparen.
W*lfgangam 13.09.2010 | 22:26
2) Irgendwelche Versicherungsunterlagen dürften Sie eigentlich nicht haben, weil die liegen dem RV-Träger schon vor, weil daraus die Rente berechnet wurde. Demnach sind das alles nur Kopien, die Sie noch zu Hause "herumfliegen"haben. DIESE KOPIEN/Zweitschriften = wegschmeissen Hmm ...sind die SV-Jahresmeldungen keine 'eigenen' Versicherungsunterlagen ? ;-) Meine Meinung/Empfehlung, gerade die eigenen Versicherungsunterlagen ...von den alten AB/Aufrechnungsbescheinigungen über Scheckheftmeldungen bin zu den neuzeitlichen DEVO/DÜVO-(Jahres)Meldungen - alles aufbewahren. Daneben noch Meldungen über Arbeitslosen-/Krankheitszeiten, natürlich auch die Nachweise über schulische und berufliche Ausbildungen, von Geburtsnachweisen für Kinder mal abgesehen und Nachweisen ausländischer Zeiten (Arbeitsbücher, DDR-SV-Büchrer und Ähnliches) - das ist eigentlich dann ein sehr schmaler Ordner, der das komplette eigene Versicherungsleben von Anfang bis Ende belegt. Der ganze Schriftkrempel mit der Rentenversicherung, alte leere SV-Scheckhefte (manche haben da mehr als ein Dutzend aufgehoben und die alte graue SV-Ausweispappe auch noch schön laminiert ;-), alles was vor dem Rentenbescheid an Texten seitens der DRV kam - WEG DAMIT. Gruß w. ...warum das ? ...Versicherungskonten bei Folgerenten sind 'plötzlich' unstimmig ... sehr sehr selten. 'Hey Witwe(r) ...bitte mal die Versicherungsunterlagen einschicken - von dem Nachweis der nunmehr erforderlichen vor 91 liegenden Berufsausbildung mal abgesehen. Bald 20 - 50 Jahre her ...und nun ist gerade ein alter/uralter Gesellenbrief wieder von Bedeutung - wo die DRV doch alles so schön gespeichert hat ;-)
Rolf Beyeram 16.10.2010 | 15:38
Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Durchsehen meiner Rentenunterlagen (SV-Ausweis) ergaben sich in der Zeit vom 1.1.1973 bis zum 18.02.1974 nicht eingetragene Verdienste.Besteht die Möglichkeit diese Fehlzeiten nachzutragen?(Damaliger "Arbeitgeber" war Die Deutsche Post,Funkamt Köpenick) Vielen Dank für Ihre Info! R.Beyer
Hansam 12.09.2010 | 08:46
"Mitteilung vom Postrentendienst"
Eine "Mitteilung vom Postrentendienst" gibt es schon seit gefühlten 100 Jahren nicht mehr. Die richtige Bezeichnung ist "Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service". http://www.rentenservice.com http://www.rentenservice.com
@-_- Klugscheißer ??
Nixam 12.09.2010 | 12:01
Also: Lassen Sie mich mal in Ihrem Schränkchen aufräumen: 1) Die jährlichen Rentenmitteilungen = WEGSCHMEISSEN, weil Sie haben ja jetzt Ihren Rentenbescheid 2) Irgendwelche Versicherungsunterlagen dürften Sie eigentlich nicht haben, weil die liegen dem RV-Träger schon vor, weil daraus die Rente berechnet wurde. Demnach sind das alles nur Kopien, die Sie noch zu Hause "herumfliegen"haben. DIESE KOPIEN/Zweitschriften = wegschmeissen. So, jetzt haben Sie wieder Platz in Ihrem Nachtschränkchen. Einen schönen Sonntag wünscht Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026