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Ermittlung der Altersrente

von t-erdmann@web.de03.07.2007 | 16:42
1698 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, wo kann man bitte Informationen finden, wonach die Altersrente denn nun wirklich ermittelt wird ? Es wird ein Punktesystem verwendet - klar. Kann man die Verfahren zur Ermittlung dieser Punkte irgendwo in verständlicher Form erklärt bekommen ? Inwieweit sind die Rentenbescheide für die Zukunft verbindlich ? Gruß T. Erdmann

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einzelheiten zur Rentenberechnung enthält die Broschüre "Wie berechne ich meine Rente?". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.

8 Antworten

Selina IIam 03.07.2007 | 16:56
Das ist nicht so schwierig wie es sich anhört: 1 Jahr verdient mit Durchschnittsverdienst ergibt 1 Punkt. 1 Jahr verdient mit der Hälfte des Durchschnittsverdienst = 0,5 Punkte. 1 Jahr lang doppelt soviel Verdient wie der Durchschnitt = 2 Punkte Der aktuelle Rentenwert beträgt 26,27 Ergo: 10 Jahre gearbeitet mit Durchschnittsverdienst = 10 mal 26,27 = 262,70 Euro monatliche Rente. 20 Jahre Durchschnittsverdienst = 20 x 26,27 So einfach ist das. Die genaue Rechnung lautet: Ihr JahresVerdienst geteilt durch JahresDurchschnittsverdienst x Aktueller Rentenwert.
Antoniusam 03.07.2007 | 17:11
"Inwieweit sind die Rentenbescheide für die Zukunft verbindlich ?" Wie bereits erwähnt, ist der aktuelle Rentenwert vom jeweiligen Durchschnittsverdienst abhängig. Die Renten können also theoretisch steigen aber auch sinken. Eine "verbindliche" Rentenhöhe auf Lebenszeit gibt es also nicht. Und sollte unser Rentensystem eines Tages ganz zusammenbrechen, sind unsere Rentenbescheide gar nichts mehr wert.
Schiko.am 03.07.2007 | 18:09
Der staat errechnet jeweils jährlich den durchschnittsver- dienst aller deutschen, für das jahr 2007 ( vorläufig) 29.488 ( das jahr ist ja noch nicht zu ende). Jemand der genau diesen verdienst hat erdient sich einen EP. ( Entgeltpunkt) somit ab 1.7.2007 €. 26,27 rentenwert. Beträgt der verdienst 2007 aber 63.000 : 29488 sind dies 2,1365 EP., mithin 56,13 € rentenwert statt 26,27 euro. Verdienst 40.000 : 29488 1,3565 EP. x 26,27= 35,64 rentenwert( RW.) Verdienst aber nur €. 21.324 : 29488 = 0,7231 x 26,27 19,00 RW. Durchschnittsverdienst 2002 war 28626 €. und 40.000 verdienst; 40.000 : 28626 = 1,3973 EP. und 36,71 RW. Angenommen, es haben sich 45 EP. angehäuft, EP. für geburten, ausbildungszeiten etc. außer acht gelassen, rechnet sich dies so: 26,27 x 45 jahre 1.182,15 bruttorente. Hier spricht man auch von der sogenannten eckrente. Kämen zu den angenommen 45 EP. keine mehr hinzu und wäre bei renten- beginn in 2011 die rente um 5% gestiegen, der zuwachs also 1,3135 €. und der neue RW. ( 26,27 + 1,31) 27,58 €. x 45 EP. die bruttorente 1.241,10 euro. MfG.
lotscheram 03.07.2007 | 20:18
Hallo Selina II, es wäre zu schön gewesen, wenn man für den doppelten Durchschnittsverdienst 2,0000 Entgeltpunkte (EP) bekommen hätte. Eine solche Berechnung gab es seit Mitte der 50iger Jahre bis einschließlich Jahr 2000 nicht mehr. Im Jahr 1974 konnte man maximal 1,4720 EP bekommen, auch wenn man drei mal so viel wie der Bundesdurchschnitt verdient hat.
pro-fess-oram 04.07.2007 | 08:40
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
TAHSİN ÜNLÜam 04.07.2007 | 07:27
12 101047 U 003 5556 WANN KANN RENET GEHEN KÖNNEN WİE HÖHE WARE MEİN RENTE. ıch danke im voruas
Ludwig1947am 05.07.2007 | 22:35
Hallo Lotscher, warum konnte man 1974 selbst bei doppeltem Verdienst keine 2 EP bekommen? Gruß Ludwig
lotscheram 06.07.2007 | 11:13
Die Ermittlung der für die jeweiligen Jahre von der Bundesregierung vorgegeben Basiswerte wie: - Bundesdurchschnitt, - BBG (Beitragsbemessungsgrenze) orientieren sich nach meiner Kenntnis an der Lohnentwicklung aller Beitragszahler, wobei der Durchschnitt des Vorjahres ins Verhältnis gesetzt wird zum Durchschnitt des Vorvorjahres. Weil nun offensichtlich die Lohnentwicklung bis 1974 rückläufig war, wurde als Grenzwert für die BBG dieser niedrige Wert festgelegt, der, dividiert man ihn durch den Bundesdurchschnitt für 1974, nur zu 1,4720 Entgeltpunkten (EP) führt. Wenn also gut verdient wurde, blieb mehr Netto übrig, da oberhalb der BBG ja keine Beiträge mehr für die Rente gezahlt werden konnten. Ab 1975 ging es wieder nach oben, ab 2003 gibt es wieder mehr als 2,0000 (EP) Wenn man in Zeiten geringer Einkünfte hohe Grenzwerte für die Rente festlegen würde, profitierten davon nur die Besserverdiener, was nicht unbedingt in gesamtstaatlichem Interesse liegen kann.
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