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Ermittlung des Grenzwertes

von Gustav29.02.2008 | 09:51
2559 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 1974 eine Unfallrente(unbefristete Dauerrente),wie wird der Grenzwert ermittelt beim zusammen treffen einer Normalrente u. der Unfallrente...Vielen Dank !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf eine Rente und eine Leistung aus der Unfallversicherung wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.

Dieser Grenzbetrag beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 70% von einem Zwölftel des der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes, vervielfältigt mit dem Rentenartfaktor für die persönlichen Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung.

Sie haben die Möglichkeit sich diesbezüglich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter beraten zu lassen.

11 Antworten

Emilam 29.02.2008 | 09:54
ich bin mir nicht ganz sicher,aber ich meine dass der letzte Jahresarbeitsverdienst genommen wird,davon 70% u. das Ganze wird durch 12 geteilt.
Gustavam 29.02.2008 | 10:09
ja, die Berechnung meine ich,würde das bedeuten,dass wenn der Grenzwert höher liegt als die beiden Renten,dass dann nichts abgezogen wird,vielleicht kann jemand es ein bischen genauer darstellen,besten Dank !
Vorsichtam 29.02.2008 | 09:57
Wenn Sie den Grenzbetrag nach § 93 SGB VI meinen, dann beträgt dieser 70 % eines Zwölftels des der Unfallrente aktuell (wird also auch angepasst) zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes. MfG
William 29.02.2008 | 10:29
alles schön u. gut,nur wie wird denn der jahresarbeitsverdienst ermittelt,der kann doch nicht von einer rente ermittelt werden,die seit jahren besteht u. sicherlich nur geringfügig im laufe der jahre erhöht wurde,da gibt es doch bestimmt eine formel,oder
Rudiam 29.02.2008 | 11:53
also ehrlich, ich schaue auch da nicht durch,vielleicht kann das jemand hier mal richtig erklären. Gruss Rudi
Johannam 29.02.2008 | 11:48
http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_42156/DR… Sollte Ihnen der aktuelle JAV nicht bekannt sein, können Sie ihn auch aus der Höhe und dem %-Satz der UV-Rente selbst errechnen. mtl. Rente geteilt durch %-Satz der UV-Rente mal 1oo = Vollrente der UV Vollrente geteilt durch 2 mal 3 = mtl. JAV der UV-Rente. Jetzt weiterrechnen wie im beigefügten Vordruck. Viel Spass bei der Berechnung.
Johannam 29.02.2008 | 12:03
Ergänzung zu Johann Der so errechnete JAV darf natürlich nicht noch einmal durch 12 geteilt werden, weil es sich bereits um den monatlichen Wert handelt. Er ist lediglich auf 70 % zu kürzen und mit dem "Rentenartfaktor (RaF) zu multiplizieren.
Erwinam 29.02.2008 | 17:01
selten ein käse gelesen..... 1 )unfallrente X 18(rentenfaktor) : prozentsatz der Unfallrente X 70% :12 =Grenzwert (monatsverdienst der Unfallrente) 2) Unfallrente + Normalrente -Rentenfreibetrag ( SVG-Satz z.B. bei ev. 40%=162€) diese beiden Berechnungen werden nun gegenübergestellt,wird dabei der Grenzwert überschritten,wird der Betrag von der Normalrente gekürzt.wieleicht können unsere Experten noch was dazu beitragen.....
Hansam 29.02.2008 | 18:39
Berechnung des Grenzwertes: 70% von einem Zwölftel des Jahresarbeitsverdienstes, multipiziert mit dem Rentenartfaktor der allgemeinen Rentenversicherung der jeweiligen Rente. Der Mindestgrenzbetrag ist so hoch wie die Rente der Deutschen Rentenversicherung. Hinweis: Bei Renten mit einem knappschaftlichen Anteil gibt es noch weitere Besonderheiten.
Walteram 29.02.2008 | 19:55
Hallo zusammen, von welchem JAV wird eigentlich ausgegangen, für die Berechnung des Grenzwertes, wenn ich 40 Jahre Vollzeit gearbeitet habe und die letzten 5 Jahre meines Arbeitslebens halbtags arbeite ?
___am 29.02.2008 | 21:29
Auf Seite 35 der Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_42156/DR… finden Sie die Berechnung.
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