Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ermittlung Hinzuverdienst nach Altersteilzeit

von SolarKraftwerker31.05.2007 | 23:46
3439 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Welcher Hinzuverdienst aus selbständiger Tätigkeit wird als Basis für die ungekürzte Rente (Rente nach Altersteilzeit)genommen: a) Die Einkünfte lt. Anlage GSE der EkSteuererklärung des letzten Jahres vor der Rente für das Folgejahr bzw. die Folgejahre? b) Die gesamten zu versteuerten Einkünfte Einkünfte einschließlich Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und Gewerbebetrieb? c) Das Ergebnis der EÜR? d) die Hälfte der Erträge nach a) bis c) bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu a) Es wird auf die Einkünfte des laufenden Kalenderjahres abgestellt.

Zu b) Es wird Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen angerechnet. Entscheidend ist daher, dass die Einkünfte z.B. aus Vermietung und Verpachtung etc. beim Einkommen aus Gewerbebetrieb steuerrechtlich berücksichtigt werden. Zu Berücksichtigen ist daher der „Gewinn“ den Sie als Selbständiger aus Ihrem Gewerbebetrieb erzielen.

Zu c) Sofern als Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen ist, so ist dieser im Rahmen der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen.

Zu D) bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung kommt es darauf an, wem der Gewinn steuerlich zugeordnet worden ist, und ob dies vom Finanzamt so akzeptiert worden ist.

3 Antworten

Michael1971am 01.06.2007 | 12:59
Letztendlich maßgeblich für die Hinzuverdienstprüfung ist immer der Steuerbescheid des entsprechenden Jahres. Als Hinzuverdienst wird dabei die Höhe des Gewinnes (=vor Abzug von der Sonderausgaben und Freibeträge) aus Gewerbebetrieb aus dem Steuerbescheid angesetzt. Ein Verlustvortrag ist z.B. deshalb unbeachtlich. Bei Zusammenveranlagung ist nur das Einkommen maßgeblich, dass bei Ihnen selbst im Steuerbescheid aufgeführt wird.
SolarKraftwerkeram 01.06.2007 | 14:06
Danke Michael1971. Welches Einkommen wird dabei zugrunde gelegt? Das vom Vorjahr oder das vom Rentenjahr? Beispiel: 1. Rentenzahlung im April 2008. Steuerbescheid für 2008 ergeht irgendwann 2009 oder später. Wonach wird nun HZV ermittelt. Durch Schätzung oder gewerbliche Einkünfte Basis 2007?
Michael1971am 01.06.2007 | 14:19
Maßgeblich für den Hinzuverdienst 2008 ist der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2008. Da dieser in aller Regel noch nicht vorlieg wenn Sie Rente beantragen, werden Sie wohl den letzten Einkommenssteuerbescheid und eine gewissenhafte Schätzung über das Einkommen 2008 vorlegen müssen. Aufgrund dieser Daten wird dann die Rente unter Vorbehalt gewährt und später mit den exakten Werten aus dem Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2008 rückwirkend überprüft.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026