Hallo,
ich lebe und arbeite seit 20 Jahren in Österreich.
Wie errechnet sich der Hinzuverdienstdeckel, wenn ich zwar 20 Jahre in Deutschland bis Anfang 1999 in die Rentenversicherung einbezahlt habe, aber seit 20 Jahren in Österreich in die Pensionsversicherung einzahle?
Kleine Ergänzung zur Antwort des Experten.
Nach der EG VO 883/2004 kann auch eine sog. anteilige Leistung berechnet werden. Dabei sind dann Zeiten in A mit dem Durchschnitt aus allen Zeiten in D zu berücksichtigen.
Bei dieser sog. anteiligen Leistung bestimmen sich die Entgeltpunkte aus den Entgeltpunkten des Kalenderjahrs mit den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters aus der Berechnung des theoretischen Betrages nach Art. 52 Abs. 1 Buchstabe b VO (EG) Nr. 883/2004. Die maßgeblichen Entgeltpunkte ergeben sich aus den mitgliedstaatlichen Zeiten oder aus deutschen und/oder mitgliedstaatlichen Zeiten.
Insofern kann es ohne weiteres sein, dass die Entgeltpunkte in Deutschland aus den ersten 20 Jahren, die als Durchschnitt für die Zeiten in Österreich übertragen werden, auch den Hinzuverdienstdeckel bestimmen und sich ein höherer Wert als der Mindesthinzuverdienstdeckel ergibt.