Bei den Rentenauskünften wird in der Regel immer nur der Betrag genannt, der sich bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung ergeben würde.
Sollten Sie also noch in der Lage sein, vier Stunden tgl. zu arbeiten, käme eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist genau halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.