Zunächst sollte überprüft werden, ob für die Zeit der Arbeitslosenhilfe tatsächlich auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Die Beitragsentrichtung müsste auf der Bestätigung der Krankenkasse vermerkt sein.
Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen kann leider hier im Forum nicht pauschal berechnet werden, da neben dem zuvor erzielten Arbeitsentgelt auch der bisherige Akteninhalt sowie die bisher gespeicherten Daten maßgebend sein können.