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Experten-Antwort

Erneute Abfindung bei zweiter Heirat?

von weserbursche02.01.2013 | 17:32
1713 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe zum Thema Abfindung. Ich habe im Dezember 2012 geheiratet. Meine Frau hat bis Dato Witwenrente bekommen. Sie hatte bis zur ersten Heirat im Jahre 2002 Rente bekommen. Daraufhin auch eine Abfindung bekommen. Die erste Ehe wurde geschieden und die Witwenrente wieder gezahlt. Steht ihr eine Abfindung zu? Danke für die Hilfe. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Weserbursche,

der Anspruch auf die Rentenabfindung entsteht nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 107 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, nur bei der ersten Wiederheirat. Gemeint ist damit die erste Wiederheirat/(erneute) Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Tod der jeweiligen Versicherten, aus deren Versicherung die Hinterbliebenenrente geleistet wird.

Die Hinterbliebenenrenten nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner (also zum Beispiel nach Scheidung) - können bei erneuter Wiederheirat/Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht mehr abgefunden werden.

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1 Antworten

zeldaam 02.01.2013 | 19:43
Hallo "weserbursche", bei einer erneuten Wiederheirat gibt es keine Abfindung: § 107 Absatz 1 Satz 1 SGB VI " Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der - ersten Wiederheirat - der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden" MfG zelda
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