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Experten-Antwort

Erneute Beantragung der LTA nach Abbruch wegen Krankheit

von Sana05.03.2021 | 06:48
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich hoffe Sie können mir bei meinem Dilemma behilflich sein. Ich hatte bereits eine LTA begonnen, musste sie wegen Krankheit jedoch abbrechen. Der Rentenberater sicherte mir mündlich zu, dass innerhalb 12 Monate die Wiederaufnahme der bestehenden LTA relativ unbürokratisch möglich ist. Diese Deadline wäre in meinem Fall August diesen Jahres. Soweit so gut. Zwischenzeitlich habe ich beschlossen es mit einem Antrag auf die Erwerbsminderungsrente versuchen zu wollen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch naturgemäß eher mau (befinde mich auch gerne in Reha zur "Prüfung". Sollte ich die Rente bearbeiten, gehe ich von einer Bearbeitungszeit von mind 6 (+) Monaten aus. Sprich meine Wiederaufnahmefrisf für die LTA wäre bis dahin abgelaufen. Meine Frage ist nun 1) Könnte ich nach der Frist eine zweite LTA regulär wieder beantragen? Oder gilt ein Schuss und Schluss? 2) könnte ich bisschen pokern, die Rente beantragen und bis zum Ablehnungs-/ Genehmigungsbescheid die LTA wiederaufnehmen? Grund wäre ganz platt, dass ich mich irgendwie finanzieren muss... Da beides von der Rente getragen wird, bin ich eher skeptisch, dass das möglich ist... Vielen lieben Dank für ihre Unterstützung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sana,

der Antwort von Valzuun kann ich mich anschließen.

Bedenken Sie, es gilt immer der Grundsatz Reha vor Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Valzuunam 05.03.2021 | 07:59
Die von Ihrem Renten (oder Reha-?) Berater genannte Frist gibt es rechtlich gesehen nicht. Daher kann diese nur aus dem "üblichen Verfahren" Ihres Rentenversicherungsträgers resultieren. Vielleicht weil dort üblicherweise auf bis zu einem Jahr alte medizinische Erkenntnisse dort große erneute Prüfung ("relativ unbürokratisch")zurückgegriffen wird. Aber das ist Spekulation. Rechtlich gesehen können Sie immer wieder einen LTA-Antrag stellen, der dann auch geprüft wird. Diese Antragstellung ist weder der Anzahl nach noch vom Zeitraum her begrenzt. Natürlich können Sie auch während eines laufenden Rentenverfahrens eine LTA (erneut) beantragen und - wenn diese in dieser Zeit bewilligt wird - auch beginnen. Von der Rentenversicherung würde dies sogar angeboten werden, wenn die medizinischen Erkenntnisse darauf hindeuten, dass eine Reha / LTA in Ihrem Fall notwendig ist, um voraussichtlich eine sonst eventuell zu bewilligende Rente abzuwenden. Das Rentenverfahren würde in dieser Zeit wahrscheinlich ruhen, da ja abzuwarten ist ob Sie nach der Reha / LTA wieder arbeiten können; dies ist schließlich der Sinn einer solchen Maßnahme. Natürlich kann die Rente auch abgelehnt, aber gleichwohl eine LTA angeboten, werden. Das hängt von den (medizinischen) Umständen des Einzelfalls ab. Bedenken Sie, dass Sie während der laufenden Verfahren nicht von der Rentenversicherung "finanziert" werden. Insofern scheint ein taktische Verzögerung nicht unbedingt sinnvoll. Sie sollten überlegen welche Perspektive Sie (zumindest mittelfristig) sehen und sich auf die dafür geeignete Leistung (Reha / LTA / Rente) konzentrieren. Bewusst (unnötigerweise) mehrere Baustellen zu eröffnen ist oft nicht sinnvoll.
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