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Experten-Antwort

Erneute Begutachtung Teilweise Erwerbsminderungsrente

von arambol12.01.2015 | 14:57
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe wie so viele hier auch eine Frage bzg. Begutachtung. Man sagt ja immer Reha vor Rente. Und deswegen habe ich im Juni 2014 eine Reha über den Dt. Rentversicherungsbund gemacht. Im Abschlussbericht ist angekreuzt "3-6 Stunden " arbeitsfähig, Widerbegutachtung in 18 Monaten. D.H. ich habe eigentlich Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente auf Zeit. So wurde es auch bei der Reha mit den Ärzten und den Sozialmedizinischen Dienst abgesprochen. Ich habe dann 12/2014 einen Antrag gestellt auf teilweise Erwerbsminderungsrente. Und jetzt geht das Theater erst los. Ich soll e r n e u t zum Gutachter, dauert mindestens 4-6 Monate und Ergebnis ist ungewiss. Angeblich reicht der Reha Abschlußbericht nicht aus . (Anm. Der Bericht ist absolut detaliert, wenn der nicht aussagekräftig ist was dann ?) Ich Frage mich warum ?. M.E. geht es nur darum ein für mich positives Gutachten wieder zu entkräften, damit mein Antrag mit einen neuen negativen Gutachten abgelehnt werden kann. Was kann ich tun, um diese erneute Beutachtung zu umgehen ?????? Ich bekomme mittlerweile massive Probleme von AG (da Arbeitsunfähig) und Krankenkasse. Ich habe zwei kleine Kinder und weiß nicht mehr weiter, da die Ungewissheit ob Bewilligung ja/nein so sehr an mir nagt... Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2015 | 10:43

Hallo arambol,

Sie können leider nicht viel machen, außer erneut zur Begutachtung zu gehen.

Bringen Sie zu diesem Termin nochmal ärztliche Unterlagen mit, welche Ihren gesundheitlichen Zustand bescheinigen, so dass sich der Gutachter ein umfassendes Bild machen kann.

10 Antworten

Schorscham 12.01.2015 | 15:18
Um beurteilen zu können, warum das vorliegende Gutachten nicht ausreicht, müsste man es erst einmal lesen können. Es ist keinesfalls ungewöhnlich, dass der hausinterne medizinische Dienst der DRV den Empfehlungen der Reha-Klinik nicht folgt. Es bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig als abzuwarten. Mein damaliges BU-Rentenverfahren hat übrigens inklusive Widerspruch und Klage ziemlich genau 2 Jahre gedauert. Auch ich war zunächst davon überzeugt, dass die DRV die Empfehlungen meiner Reha-Klinik annehmen würden. Dem war aber nicht so, worüber selbst die Richterin später verständnislos mit dem Kopf schüttelte.
Herz1952am 12.01.2015 | 20:06
Hallo Arambol, wenn Ihnen der Arbeitgeber kündigt, das ist durchaus möglich auch aus Krankheitsgründen, und Sie weiter AU sind, steht Ihnen zunächst Krankengeld zu. Wenn es dazu kommt, lassen Sie sich nicht von der Krankenkasse überreden, Ihren Arbeitsplatz zu kündigen und zum Arbeitsamt zu gehen. Dies ist nämlich der Trick den Krankenkassen versuchen, um sich vor weiteren Krankengeldzahlungen zu drücken. Mindestens bis zur Wiederbegutachten erhalten Sie Krankengeld. Wenn dann ein negativer Bescheid kommen sollte, legen Sie Widerspruch ein. Bei 3-6 Std. Arbeitsfähigkeit kann auch eine volle EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt gewährt werden. Aber zunächst ist evtl. noch die LFZ durch den AG und anschließend Krankengeldzahlung bei bestehender AU für 78 Wochen, abzüglich 6 Wochen LFZ durch den AG "fällig". Wie es zwischendurch mit dem Gutachten weitergeht, kann niemand sagen. Es besteht jedenfalls von Ihrer Seite ein Widerspruchsrecht. Am besten wäre allerdings, Sie sind gesundheitlich wieder so hergestellt, dass Sie Ihren Job beim jetzigen Arbeitgeber behalten könnten. Eine EM-Rente ist leider meistens unter 50 % vom letzten Netto und wenn Sie Aufstocker werden würden, ist das auch nicht das "gelbe vom Ei". Alles Gute für die Zukunft. Herz1952
arambolam 13.01.2015 | 10:16
Hallo Herz1952, das mit den 78 Wochen Krankengeld ist mir bewußt. Ich möchte weiter bei meinen jetzigen Arbeitgeber arbeiten, dass ist auch so besprochen. Bloß wartet derzeit alles darauf ob Bewilligung teilw. Erwerbsminderungsrente auf Zeit ja/nein, erst dann kann mit einer Suche nach einen geeigneten Arbeitsplatz begonnen werden. Ich habe schon überlegt ob ich nicht die Rehaklinik anrufe und die sích mit den entscheidenen Ärzten in Verbindung setzen, um diese zeilich sehr lange erneute Begutuchtung und ggf, sogar Widerspruchsverfahren zu umgehen. Hat jemand einen wirklich guten Tipp was ich machen könnte ?
Schorscham 13.01.2015 | 13:50
Wenn Ihnen die Wartezeit zu lang ist, können Sie Ihren Rentenantrag auch wieder zurückziehen. Bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden täglich liegt ohnehin keine rentenrelevante Erwerbsminderung vor. Dazu müsste das tägliche Leistungsvermögen UNTER 6 Stunden liegen. Und Hand aufs Herz: Wer 6 Stunden schafft, der schafft auch 6,25 Stunden. Ähnliche Überlegungen wird der zuständige DRV-Sachbearbeiter auch angestellt haben. Und da die individuelle Leistungseinschätzung subjektiv ist, kann der nächste Gutachter aus "bis unter 6 Stunden" ohne weiteres ein "mindestens 6 Stunden machen". Dazu muss er nur ein Kreuz versetzen. Vielleicht waren Ihre Reha-Ärzte auch ein wenig zu pessimistisch....
Insideram 13.01.2015 | 19:31
Sie überschätzen die Kompetenzen der Reha-Ärzte ganz gewaltig. Die haben im Auftrag der DRV eine Reha-Maßnahme durchgeführt und eine entsprechende Einschätzung Ihres Leistungsvermögens abgegeben. Alles weitere geht diese Ärzte nichts an und schon gar nicht sind diese dazu befugt, anderen Gutachtern zu erklären, was sie zu tun haben. Das letzte Wort spricht der hausinterne DRV-Gutachter nach Auswertung aller wesentlichen Fakten und nicht die Ärzte Ihrer Reha-Klinik!
Rentnerinam 14.01.2015 | 09:55
Die Frage insgesamt, wo wurde das Kreuz bei unter 3-6 Std gemacht? Das positive wie negative Leistungsbild wird jeweils separat erstellt und der zuletzt ausgeübte/erlernte Beruf und der allgemeine Arbeitsmarkt (der am Ende den Ausschluss gibt) immer zunächst für sich beurteilt. Wie hier zu lesen ist, wurde ein Leistungsbild unter 3-6 Std rehaseits erstellt bei "Arbeitsfähigkeit". Daher bitte noch einmal genau nachlesen, ob in beiden Rubriken diese unter 3-6 Std angekreuzt wurden, damit man überhaupt auf die Feststellung "Teil-EM durch die Rehaanstalt" in einer Widerspruchsstellung grundlegend verweisen könnte. Die Rentnerin
Ein Nachbaram 14.01.2015 | 15:46
Das verstehe ich nicht. Sie sind nach eigenen Angaben bis zu 6 Stunden täglich arbeitsfähig, haben sogar schon einen geeigneten Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgeber sicher aber trotzdem beziehen Sie Krankengeld, nur weil Ihre Teilrente noch nicht bewilligt wurde? Niemand hindert Sie daran, schon jetzt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu arbeiten, anstatt der Solidargemeinschaft der Beitragszahler auf der Tasche zu liegen. Was machen Sie denn, wenn Ihr Rentenantrag endgültig abgelehnt wird? Nehmen Sie dann unverzüglich Ihre bereits vorhandene Arbeisstelle an? Also können Sie das auch sofort tun und Ihren Arbeitgeber nicht länger auf die Folter spannen. Der möchte nämlich Planungssicherheit haben!
arambolam 14.01.2015 | 22:36
Hallo, zu den Kommentar von Rentnerin: Ja, das Leistungsbild 3-6 Stunden besteht in beiden Rubriken, also auf den ausgeübten Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt. Somit besteht "formal" auch Anspruch auf Teilweise Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Zu den Kommentar von Ein Nachbar. Ich denke sie haben das was falsch verstanden. Natürlich bin ich krank, ich warte nicht nur auf eine Entscheidung des ob Bewilligung ja/nein. Ich habe in Kürze eine schwierige Operation, mir wurde Krebs im Vorstadium diagnostisziert. Ich habe 33 Jahr durchgearbeitet und der Solidargemeinschaft Geld erwirtschaftet o h n e jemals großartige Leistungen in Anspruch zu nehmen !!!!!! Frage: Was würden sie den machen wenn sie 2 kleine Kinder hätten und man ihn eine Vorstufe von Krebs mitteilt ? Weiterarbeiten ?
Ein Nachbaram 15.01.2015 | 02:56
Wenn ich 1. noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten könnte und 2. auch schon einen geeigneten Arbeitsplatz angeboten bekäme, würde ich selbstverständlich arbeiten gehen. Selbst wenn man eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, muss man arbeiten gehen, weil es sich dabei nur um eine halbe Rente handelt. Was soll man denn sonst machen, wenn man Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende, auch Hartz 4 genannt, vermeiden möchte? Ihre Diagnose ist natürlich bedauerlich. Aber erwerbsunfähig sind Sie deshalb offensichtlich nicht.
Rentnerinam 15.01.2015 | 08:08
Ihre Reha war im Juni, Ihr Rentenantrag wurde aber erst im Dezember gestellt, warum die lange Zeit dazwischen? Die Klinik war zwar zu der Einschätzung des positiven und negativen Leistungsbilds 3- unter 6 Std. gelangt, schränkte dies jedoch gleichzeitig zeitlich dahingehend ein, da sie auf eine erneute Begutachtung nach 18 Monaten verwies. Um diese, durch die Klinik getroffene Feststellung des Restleistungsvermögens, die bereits ein halbes Jahr alt ist, gutachterlich erneut zu untermauern/überprüfen, fordert die DRV nunmehr im Rentenantragsverfahren, welches ja erst ein halbes Jahr nach erfolgter Reha ins Rollen kam, ein Fachgutachten zum aktuellen Gesundheitszustand an. Bedenken Sie, dass innerhalb des letzten halben Jahrs sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat, Sie die Diagnose "Krebs im Vorstadium" akut ja vor Augen haben, ein operativer Eingriff geplant ist, sodass aktuell eine neue Situation vorherrscht und es demnach ggf. für alle Parteien prognostisch eh besser wäre erst nach erfolgter OP zu entscheiden, wie das Restleistungsvermögen aktuell einzuschätzen ist. Es könnte, durch die nunmehr neue Sachlage sein, dass das Restleistungsvermögen ( ggf. auch zeitlich begrenzt) nun unter drei Stunden liegt und somit eine volle Erwerbsminderung anzuerkennen ist. Haben Sie die DRV über die geplante/notwendige OP unterrichtet, liegt denen die Diagnose "Krebs im Vorstadium" vor? In dem Fall könnte z.B. eine aktuell in Auftrag gegebene Begutachtung verschoben werden und der OP Bericht zunächst gutachterlich zum Rentenantrag auswertend mit einbezogen werden. Wie kommen Sie auf die Aussage, dass der Termin zu einer Begutachtung 4-6 Monate dauert? Die Aufforderung an mich, zur Begutachtung bei dem bestellten Gutachter zu erscheinen, erfolgte bei mir meistens zwischen 2 und 4 Wochen. Und noch eine Frage beschäftigt mich. Sie schildern von einer 33 jährigen durchgängigen Berufstätigkeit, gleichzeitig berichten Sie über 2 kleine zu betreuende/versorgende Kinder. Wie alt sind diese Kinder? Bei besagten 33 Berufsjahren und sagen wir mal ca. 14./15./16. Lebensjahr ins Berufsleben eingestiegen, stehen da Ihre Kinder nicht selber schon auf eigenen Füßen? Meine gedankliche Einschätzung abschließend: Eine erneute Begutachtung, bei nunmehr aktueller Sachlage, könnte nicht, wie von Ihnen befürchtet, aus Nachteilsgründen erfolgen. Die Rentenantragstellung hätte m.E. besser direkt aus der Rehaklinik heraus oder durch Sie anschließend zeitgleich erfolgen sollen und nicht erst im Dezember. Eine erneute Begutachtung, aufgrund des bereits zurückliegenden halben Jahrs nach erfolgter Feststellung mit dem zeitlichen Verweis auf eine erneute Begutachtung nach 18 Monaten durch die Klinik, ist m.M. nach realistisch und bei der vorliegenden Diagnose für Sie auch dahingehend fair, da es dabei zur erneuten Feststellung des aktuellen Restleistungsvermögens kommen wird. Sollte hierbei festgestellt werden, dass der Leistungsfall bereits mit der letzten Reha hätte anzuerkennen sein, würde eine rückwirkende Anerkennung stattfinden (egal ob Teil- oder Vollrente) und die Ausschüttung der Rentenleistung nachträglich erfolgen (unter Verechnung der in Vorkasse getretenen Leistungserbringer, wie z.B die KK mit der Krankengeldzahlung). Ich wünsche Ihnen gesundheitlich alles Gute und konzentrieren Sie sich zunächst voll auf Ihre Genesung, denn davon werden Ihre Kinder auch in Zukunft mehr profitieren. Die Rentnerin
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