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erneute EU nach 7 Monaten Arbeit

von Fritz24.06.2007 | 20:12
1407 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie ist die Lage, wenn man bereits einmal als erwerbsunfähig begutachtet wurde, nach Besserung der gesundheitlichen Situation dann wieder 7 Monate vollzeitig gearbeitet hat und dann erneut erkrankt und nicht mehr arbeiten kann. Wäre eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit dann wieder möglich oder nur wenn die Gründe für die neue EU ganz andere sind als bei der ersten EU? Weiß da jemand einen Rat, wie das gehandhabt wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente spielen weit mehr Faktoren eine Rolle, als dass man darüber online (noch dazu ohne Akten etc.) eine Beurteilung abgeben könnte.

Ob Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen wollen, bleibt Ihnen selbst überlassen. Natürlich hängt der Ausgang des Verfahrens immer auch vom Gesundheitszustand bzw. dem sogen. Restleistungsvermögen ab.

Dies wird im Verwaltungsverfahren aber beurteilt - nicht online.

MfG

1 Antworten

Nixam 25.06.2007 | 07:25
Sie können jederzeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Das hat nichts damit zu tun, dass es sich um die gleiche Erkrankung wie vor 7 Monaten handelt. Legen Sie einfach ein ärztliches Attest über die eingetretene Verschlimmerung vor. Dann wird man wieder auf Sie zukommen und Sie ggfl. neu untersuchen.
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