Guten Morgen Silke,
grundsätzlich werden Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Nur aufgrund Ihrer Aussage, dass Ihr Psychologe Sie "akut" einweisen möchte, kann eine Beurteilung, ob eine erneute Rehabilitationsleistung aus gesundheitlichen Gründen vor Ablauf der 4-Jahresfrist dringend erforderlich ist, nicht getroffen werden. Dies würde auch den Rahmen eines solchen Forums sprengen.
Ihr Psychologe hält eine Akutbehandlung für angezeigt. Eine Rehabilitationsleistung würde sicherlich erst in einigen Monaten beginnen können - wenn überhaupt eine solche Leistung frühzeitig angezeigt ist. Ihre Gesundheit sollte für Sie absolut im Vordergrund stehen. Was nützt Ihnen ein Arbeitsplatz bei einem Arbeitgeber, der seine kranken Beschäftigten nach Möglichkeit entlässt? Denken Sie auch ans Älter werden. Im Alter steigt bekanntlich die Wahrscheinlichkeit der Krankentage an.
Unabhängig davon, können Sie jederzeit einen Rehabilitationsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Wenn Sie Erfolg haben, um so besser. Von hier aus wünsche ich es Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg.
Für Ihre Gesundheit weiterhin alles Gute.
Ihr Experte