Hallo Ute,
nun haben Sie schon einige Ratschläge erhalten. Eine genaue Auskunft kann jedoch hier leider nicht erfolgen.
Dennoch eine kleine Info:
Unabhängig davon, ob nun ein Reha- oder Rentenantrag vorliegt, sollten immer alle Möglichkeiten von den Kollegen geprüft werden.
Ein Reha-Antrag kann unter anderem umgedeutet werden in einen Rentenantrag, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt (wenn eine Reha voraussichtlich erfolglos wäre oder bereits erfolglos durchgeführt wurde). Grundsätzlich gilt jedoch immer "Reha vor Rente". Das bedeutet, auch mit Ihrem bereits gestellten Rentenantrag wird selbstverständlich geprüft, ob eine Reha möglicherweise erfolgsversprechender wäre.