Beide haben grundsätzlich nicht ganz Recht, aber jeder ein bisschen.
Es kommt hier darauf an, ob bei Niko im ersten Verfahren schon geprüft wurde, ob Erwerbsminderung überhaupt vorliegt. Wenn das schon geprüft wurde und man festgestellt hat, dass zwar eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung vorliegt, zum ermittelten Leistungsfall jedoch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, bringt auch jeder nachfolgende Antrag nichts, denn man wird jedes Mal zum gleichen Ergebnis kommen und den Antrag ablehnen – vorausgesetzt, der Leistungsfall ist korrekt ermittelt worden.
Wenn jedoch im ersten Verfahren die Erwerbsminderung gar nicht geprüft wurde, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren, kann es nun schon etwas bringen, erneut einen Antrag zu stellen, wenn diese nun erstmalig erfüllt sind. Denn dann wird auch ermittelt werden, ob eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung überhaupt vorliegt. Eine Rente wird dann aber wohl nur gezahlt werden, wenn diese Erwerbsminderung auch aktuell eingetreten ist und nicht schon seit einem länger zurückliegenden Zeitpunkt vorliegt, zu dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt waren.
Grundsätzlich darf auch jeder so viele und so oft Anträge stellen, wie er möchte. Die Anzahl erhöht jedoch nicht die Erfolgsaussichten. Unsachlichkeit übrigens auch nicht...