Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beende diesen Monat meinen Bachelor und möchte im Anschluss ein freiwilliges 6-monatiges Praktikum absolvieren. In dieser Zeit entfällt mein Anspruch auf Waisenrente. Spätestens im Oktober 2014 möchte ich mit meinem Master beginnen. Da ich dann ja wieder immatrikulierter Student bin, müsste ich doch eigentlich erneut einen Anspruch auf die Halbwaisenrente haben?
In dem Antrag R0615 wird allerdings nach dem Unterbrechungsgrund gefragt (z.B.:Krankheit, Arbeitslosigkeit, fehlende Ausbildungsstelle). Hat man nur ein Anspruch auf die Halbwaisenrente, wenn einer dieser Unterbrechungsgründer vorliegt?
Vielen Dank vorab für Ihre Antworten.
MfG