Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Bernhard,
die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzung für die KVdR erfolgt durch die Krankenkasse.
Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen bitte an Ihre Krankenkasse. Dort werden Ihre Fragen sicher beantwortet.
Liebe Leser,
tiefschürfende, fachliche Diskussionen sind erwünscht ... "Zickenkrieg" weniger. Wir haben Einträge gelöscht und schließen den Thread. Danke an alle Schreiber von fachdienlichen Hinweisen.
Mit vielen Grüßen
Ihr Admin
Aber eben keine unzuverlässigen Aussagen. Diese können bezüglich einer Vorversicherungszeit für den Versicherten entscheidend sein. Daher ist gerade in den Fällen, in denen die Erfüllung der Vorversicherungszeit nicht sicher ist, was bei derartigen Nachfragen ja häufig so ist, an die Krankenkasse zu verweisen. Und * hüstel...auch Versicherungsämter können und müssen derartige Auskünfte nicht geben, sondern nur an die zuständige Krankenkasse verweisen. Ihre Behauptungen hier im Forum sind manchmal schon sehr abstrus.Wenn ein W°lfgang, Klugpuper, Jonny und andere meinen, Sie müssten derartige Auskünfte geben(...)*hüstel ...ja andere/außerhalb DRV müssen diese Auskünfte geben können/das Wissen - googlen Sie mal nach Versicherungsamt :-) Und da gehört auch vorausschauende Betrachtungsweise dazu, um kein Bockmist zulasten der Antragssteller zu bauen ... Gruß w.
Es scheint, du hast noch nie ein Versicherungsamt von Innen gesehen.*hüstel ...ja andere/außerhalb DRV müssen diese Auskünfte geben können/das Wissen - googlen Sie mal nach Versicherungsamt :-) Und da gehört auch vorausschauende Betrachtungsweise dazu, um kein Bockmist zulasten der Antragssteller zu bauen ... Gruß w.Aber eben keine unzuverlässigen Aussagen. Diese können bezüglich einer Vorversicherungszeit für den Versicherten entscheidend sein. Daher ist gerade in den Fällen, in denen die Erfüllung der Vorversicherungszeit nicht sicher ist, was bei derartigen Nachfragen ja häufig so ist, an die Krankenkasse zu verweisen. Und * hüstel...auch Versicherungsämter können und müssen derartige Auskünfte nicht geben, sondern nur an die zuständige Krankenkasse verweisen. Ihre Behauptungen hier im Forum sind manchmal schon sehr abstrus.
Mit absoluter Sicherheit nicht :-)Ich denke häufiger als Sie, da Sie deren Aufgaben nicht kennen.Es scheint, du hast noch nie ein Versicherungsamt von Innen gesehen.*hüstel ...ja andere/außerhalb DRV müssen diese Auskünfte geben können/das Wissen - googlen Sie mal nach Versicherungsamt :-) Und da gehört auch vorausschauende Betrachtungsweise dazu, um kein Bockmist zulasten der Antragssteller zu bauen ... Gruß w.Aber eben keine unzuverlässigen Aussagen. Diese können bezüglich einer Vorversicherungszeit für den Versicherten entscheidend sein. Daher ist gerade in den Fällen, in denen die Erfüllung der Vorversicherungszeit nicht sicher ist, was bei derartigen Nachfragen ja häufig so ist, an die Krankenkasse zu verweisen. Und * hüstel...auch Versicherungsämter können und müssen derartige Auskünfte nicht geben, sondern nur an die zuständige Krankenkasse verweisen. Ihre Behauptungen hier im Forum sind manchmal schon sehr abstrus.
Ich denke häufiger als Sie, da Sie deren Aufgaben nicht kennen.Es scheint, du hast noch nie ein Versicherungsamt von Innen gesehen.Aber eben keine unzuverlässigen Aussagen. Diese können bezüglich einer Vorversicherungszeit für den Versicherten entscheidend sein. Daher ist gerade in den Fällen, in denen die Erfüllung der Vorversicherungszeit nicht sicher ist, was bei derartigen Nachfragen ja häufig so ist, an die Krankenkasse zu verweisen. Und * hüstel...auch Versicherungsämter können und müssen derartige Auskünfte nicht geben, sondern nur an die zuständige Krankenkasse verweisen. Ihre Behauptungen hier im Forum sind manchmal schon sehr abstrus.Wenn ein W°lfgang, Klugpuper, Jonny und andere meinen, Sie müssten derartige Auskünfte geben(...)*hüstel ...ja andere/außerhalb DRV müssen diese Auskünfte geben können/das Wissen - googlen Sie mal nach Versicherungsamt :-) Und da gehört auch vorausschauende Betrachtungsweise dazu, um kein Bockmist zulasten der Antragssteller zu bauen ... Gruß w.
:-) gut! Immerhin gibt es noch Mitlesende, die sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/BJNR138450976.html#BJNR… auskennen + den Auftrag des Gesetzgebers im eigene Wirkungskreis ernst nehmen/die Materie beherrschen. Gruß w. PS: @Berater hat sich vielleicht noch nicht informierend über SGB 1 § 15 hinaus gewagt ;-) Nur dann wäre die reine 'Wegweiser-Funktion' zutreffend/zulässig.Mit absoluter Sicherheit nicht :-)Ich denke häufiger als Sie, da Sie deren Aufgaben nicht kennen.Es scheint, du hast noch nie ein Versicherungsamt von Innen gesehen.Aber eben keine unzuverlässigen Aussagen. Diese können bezüglich einer Vorversicherungszeit für den Versicherten entscheidend sein. Daher ist gerade in den Fällen, in denen die Erfüllung der Vorversicherungszeit nicht sicher ist, was bei derartigen Nachfragen ja häufig so ist, an die Krankenkasse zu verweisen. Und * hüstel...auch Versicherungsämter können und müssen derartige Auskünfte nicht geben, sondern nur an die zuständige Krankenkasse verweisen. Ihre Behauptungen hier im Forum sind manchmal schon sehr abstrus.Wenn ein W°lfgang, Klugpuper, Jonny und andere meinen, Sie müssten derartige Auskünfte geben(...)*hüstel ...ja andere/außerhalb DRV müssen diese Auskünfte geben können/das Wissen - googlen Sie mal nach Versicherungsamt :-) Und da gehört auch vorausschauende Betrachtungsweise dazu, um kein Bockmist zulasten der Antragssteller zu bauen ... Gruß w.
:-) gut! Immerhin gibt es noch Mitlesende, die sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/BJNR138450976.html#BJNR… auskennen + den Auftrag des Gesetzgebers im eigene Wirkungskreis ernst nehmen/die Materie beherrschen. Gruß w. PS: @Berater hat sich vielleicht noch nicht informierend über SGB 1 § 15 hinaus gewagt ;-) Nur dann wäre die reine 'Wegweiser-Funktion' zutreffend/zulässig.Gleichgültig wie Sie hier die Aufgaben eines Versicherungsamtes darlegen. Mit Sicherheit ist es keine Aufgabe eines Mitarbeiters eines Versucherungsamtes die Vorversicherungszeit zu ermitteln. Darüber entscheidet allein die Krankenkasse und in der Praxis fehlen häufig auch die Angaben des Versicherten zur Vergangenheit bezüglich seiner Krankenversicherung und damit auch für eine zuverlässige Berechnung. Hier wird dann die KK ermittelnd tätig. Sie berechnen daher rein hypothetisch und das soll dann dem Versicherten helfen? Eine sehr interessante Auffassung Ihrer Aufgaben. Hoffentlich komme ich nie in die Fänge solcher Hellseher, die glauben Ihre Zuständigkeit sei grenzenlos. Vermutlich beraten Sie auch steuerlich, da Sie das selbstverständlich auch können und dürfen? Als Mitleserin in diesem Forum fragt man sich bei Ihren täglichen Kommentaren oft, was in Ihrem Leben schief gelaufen sein muss.
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