Beim Gedankenspiel von @Klugpuper bin ich mit einem Antrag Ende März 2028 bis zu den 90 % der 2. Hälfte und 15 Jahren und 3 Monaten + 20Tage ja noch dabei.
Aber die Vorversicherungszeit in der 2. Hälfte (dann beginnend mit April 2011), die erst im März 2014 anfägt umfasst ja wohl nur 14 Jahre und 1 Monat. Und die Kinderpauschale für 2 Kinder doch nur 6 Jahre. Insgesamt also 20 Jahre und 1 Monat von den erforderlichen 15 – 3 – 20.
Und natürlich hat @Ganz sicher mit seinem Hinweis auf den Beginn der Rahmenfrist völlig Recht. Diese beginnt auch mit Aufnahme einer Tätigkeit, die nicht zur Versicherungspflicht führte oder kein Recht zum freiwilligen Beitritt eröffnete, z. B. beim Eintritt in ein Beamtenverhältnis, den Freiwilligen Wehrdienst, ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat, den Bundesfreiwilligendienst. Sie beginnt auch dann, wenn ein Student ein vorgeschriebenes Praktikum gegen Entgelt ableistete. Geht man z.B. von der Vollendung des 18. Lebensjahres im Juni 1983 aus, wird es äußerst knapp und kommt auf Tage an.
Genaues sagt Ihnen - dann - wirklich Ihre KK. Ach und noch eines: Sollte z.B. von den erforderlichen Jahren und Monaten noch 1 Jahr fehlen, reicht es nicht aus, noch ein Jahr länger versichert zu bleiben und dann den Rentenantrag zu stellen. Dadurch verschiebt sich nämlich die Rahmenfrist und eventuell ist mit dem 1 Jahr das dann geänderte erforderliche 9/10 immer noch nicht erfüllt.