durch diverse Umzüge habe ich leider meinen Feststellungsbescheid von 1992 verloren. Lediglich die "Bescheinigung nach §65 Abs. 1 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung zur Vorlage beim Finanzamt" liegt mir vor. Das zuständige Versorgungsamt kann mir keinen Ersatz-Bescheid ausstellen, da meine Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden. Was kann ich tun, um an einen neuen Feststellungsbescheid zu kommen, der den Stand von 1992 wiedergibt?
Danke und viele Grüße R.H.K.
09.02.2022, 15:18
von
santander
Da hilft wahrscheinlich nur ein neuer Antrag auf Feststellung eines GdB.
09.02.2022, 15:25
von
tell-us-more-please
Darf ich fragen, wozu Sie den Stand von 1992 benötigen? Das kann doch heute ganz anders aussehen...
09.02.2022, 15:33
von
R.H.K.
Zitiert von: santander
Da hilft wahrscheinlich nur ein neuer Antrag auf Feststellung eines GdB.
Genau das möchte ich vermeiden, zumal es ein unnötiger administrativer Aufwand ist.
09.02.2022, 15:35
von
R.H.K.
Zitiert von: tell-us-more-please
Darf ich fragen, wozu Sie den Stand von 1992 benötigen? Das kann doch heute ganz anders aussehen...
Genau und es soll nicht anders aussehen, sondern die festgesetzte unbefristete Einstufung fortgeschrieben werden.
09.02.2022, 15:54
von
tell-us-more-please
Dann empfehle ich Ihnen, sich durch das Bürgertelefon des BMAS beraten zu lassen:
Gibt eine Durchwahl (-006) rund ums Schwerbehindertenrecht.
09.02.2022, 15:56
von
Schade
Zitiert von: R.H.K.
Zitiert von: tell-us-more-please
Darf ich fragen, wozu Sie den Stand von 1992 benötigen? Das kann doch heute ganz anders aussehen...
Genau und es soll nicht anders aussehen, sondern die festgesetzte unbefristete Einstufung fortgeschrieben werden.
Wenden Sie sich bitte ans Versorgungsamt! Die DRV ist für Ausstellung von Schwerbehindertenbescheinigungen einfach nicht zuständig.
Das ist auch nicht Thema dieses Forums.
10.02.2022, 08:05
Experten-Antwort
Hallo R.H.K.
in diesem Forum können nur Anfragen zum Themengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Versorgungsamt um Ihren Sachverhalt zu klären.