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Experten-Antwort

Ersatzzeiten nach DDR Flucht

von Sikki21.11.2011 | 12:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin im Sommer 89 mit viel Glück über Ungarn und Jugoslawien in die Bundesrepublik geflüchtet. Einen Flüchtlingsausweis C habe ich nicht beantragt, da es in Gießen hieß, den komme man nur als DDR-Inhaftierter o.ä. Außerdem ging es mir nicht um Extra-Leistungen. Leider war ich dann 1 Jahr arbeitslos, da man in Stuttgart mit einer "studierten" Frau nicht so viel anfangen konnte. Nun habe bei der Kontenklärung feststellen müssen, dass diese Zeit nicht als Ersatzzeit angerechnet wurde und meine Beraterin hat in Bramsche einen Nachweis über die Eigenschaft als Vertriebener / Flüchtling im Sinne des BVFG angefordert. Bundesverwaltungsamt Bramsche hat geantwortet, dass ich diese Eigenschft nicht besitze. Hat jemand Erfahrungen hierzu? Sollte ich Widerspruch einlegen und wenn ja, wie begründe ich diesen korrekt ? Lohnt hier Rechtsbeistand ? DANKE für eure Hilfe Sikki

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Ratschlag von „Hans“ ist korrekt.

DDR-Flüchtlinge konnten auf Antrag, der spätestens bis zum 31.12.1992 gestellt werden musste, den Flüchtlings-Ausweis C erhalten.

Wurde für DDR-Flüchtlinge ein Ausweis C bisher nicht ausgestellt, wird nach § 100 Abs. 2 S. 3 BVFG (Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz) die Flüchtlingseigenschaft nur noch auf Antrag des Rentenversicherungsträgers durch eine entsprechende Bescheinigung festgestellt. Diese Bescheinigung ist dann durch das Bundesverwaltungsamt in Bramsche zu erstellen.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

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6 Antworten

Rentneram 21.11.2011 | 13:17
Hallo Sikki, was wollen Sie mit dem Flüchtlingsausweis C bei derRente? Das bringt gar nichts! Ich habe ihn auch seit 1984! Und habe als Dipl.-Ing. eine 3stellige Rente!!! Es bringt NICHTS! Die ursprünglich berechnete Rente nach FRG wurde, mal wieder nach Gutsherrenart, von höchsten Gerichten kassiert! D.h., ich bekomme Rente, als wäre ich noch immer ein Ostdeutscher! Fragen Sie Ihren Abgeordneten und sehen Sie mal auf: http://www.flucht-und-ausreise.info/guestbook.php?menuid=14 Viele Grüße Betrogener Rentner
Typischam 21.11.2011 | 13:24
typisch Ossi, fühlen sich immer beschissen. Seien sie froh, dass wir Wessis ihnen überhaupt eine Rente zahlen. Sie können ja den FDGB auf eine höhere Rente verklagen, die sie mit ihrem Plastikgeld "erkauft" haben. 8)
nanuam 21.11.2011 | 13:22
Richtig ist, dass es für "Nur-Flüchtlinge" aus der ehem. DDR keine Ersatzzeiten (mehr) gibt. Gibt es ja auch keine, wenn man von Bayern nach Hessen "flüchtet". *ggg*
Sikkiam 21.11.2011 | 22:49
Danke Rentner und Elisabeth ! Der Ausweis ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Aber ohne anerkannter Flüchtlingsstatus wird das Jahr nicht als Ersatzzeit angerechnet sondern als "Leerlauf" und das würde ich gerne vermeiden. Aber bis zu meiner Rente ist noch ein gutes Stück Zeit, wer weiß... Sikki
Hansam 22.11.2011 | 00:09
DDR-Flüchtlingen kann eine Ersatzzeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI anerkannt werden, soweit sie einen Vertriebenausweis C besitzen. Dieser Ausweis musste spätestens bis zum 31.12.1992 beantragt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Ausweis aufgrund Fristablaufs nicht mehr beantragt werden. In diesen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich der Rentenversicherungsträger die Flüchtlingseigenschaft bestätigen lässt. Bitten Sie daher Ihren Rentenversicherungsträger, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverwaltungsamt zu stellen, Ihnen selbst steht das Antragsrecht nicht zu.
Elisabetham 21.11.2011 | 18:23
Bei der Rente nützt ein Vertriebenenauswies gar nichts. Ich habe so ein Teil. Hast du nicht nach den anderer "DDR"-Unrechtsbereinigungsgesetzen Ansprüche?
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