Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erst Arbeiter, dann Beamter, danach Angestellter

von Waldi200720.10.2010 | 11:56
3267 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mal eine Frage. Ich habe erst als Arbeiter 13 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt als Arbeiter (daher kann ich diese auch nicht auszahlen lassen). Danach war ich 7 Jahre verbeamtet, wenn ich nun wieder in das Angestelltenverhältnis überwechseln würde, müsste ja mein AG die hälftigen RV-Beiträge Rückwirkend einzahlen. Würde sich dies rentieren, wenn ich die restlichen 30 Jahre als Angestellter arbeiten würde, oder ist durch die Beamtenzeit der Verlust so hoch, dass die Einschnitte in der Rentenzahlung nicht verhältnismäßig wären und es sinnvoller wäre weiterhin als Beamter bis zum Pensionsbeginn mit 67 weiterzuarbeiten und dann eine kleine Rente mit der Pension verrechnen zu lassen? Mfg Waldi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Waldi“,

wann und wie eine Nachversicherung durchgeführt wird, ist hier im Lexikon Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Zu einer Anrechnung von gesetzlichen Renten auf Ihre Pension kann Sie nur Ihr Versorgungsträger beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

RFnam 20.10.2010 | 12:21
Meines Wissens haben Sie keine Wahlmöglichkeit. Wenn Sie ohne Anspruch auf eine spätere beamtenrechtliche Versorgung ausscheiden und eine abhängige Tätigkeit aufnehmen, erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zahlt Ihr ehemaliger Dienstherr für die Beamtenzeit Beiträge nach, die im Versicherungsverlauf wie normale Entgelte erscheinen. Wenn Sie beim Ausscheiden aus der Beamtenlaufbahn aber bereits einen Anspruch auf eine spätere Beamtenversorgung haben, bleibt diese auch erhalten. Im Versicherungsverlauf bleibt die Beamtenzeit als geklärte Lücke. Wenn Sie sich aussuchen können ob Sie als Beamter oder Angestellter weitermachen wollen, würde Ihnen wohl jeder raten : Bleiben Sie Beamter.
W*lfgangam 20.10.2010 | 21:39
Hallo Waldi2007, "gefühlt" und spontan würde ich auch sagen, bleiben Sie Beamter, das hängt natürlich von der erwarteten Pension ab. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Dienststelle eine Hochrechnung erstellen - bis 67 (wenn das Anhebungsalter Ihrem Jahrgang entspricht) und auch vergleichsweise mit 63/Abschläge. Vielleicht etwas problematisch hier über einen so langen Zeitraum Besoldungsstufen zu kalkulieren. Gleiches zur Rente lassen Sie von der nächsten Beratungsstelle der DRV/Rathaus durchrechnen, was Sie an Rentenansprüchen nach vermutetem Entgelt erwarten können - die 7 Jahre Beamter/Nachversicherung lassen sich da einfach mit einrechnen. Dabei sollten Sie am Rande auch die Kosten für Krankenversicherung (PKV oder GKV) berücksichtigen und natürlich - als Beamter sind Sie quasi unkündbar. Es kann sich meines Erachtens nur rechnen ins Angestelltenverhältnis zu wechseln, wenn damit 'deutliche' Einkommenssteigerungen verbunden sind und auch ggf. eine Betriebsrente (VBL ?) nebenbei noch aufgebaut wird (auch hier hochrechnen lassen!) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026