Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erst Befreiung von der RV-Pflicht wenn Nachb. bezahlt?

von Anne02.05.2011 | 17:23
1551 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ein Bekannter von mir hat folgendes Problem. Durch Ausrechnung seines Versorgungsausgleichs wurde festgestellt, dass er die Pflichtzeiten seiner Rentenbeiträge nicht erfüllt hat. Er ist seit 2003 als Schlosser selbstständig. Die Nachzahlung soll sich um die 9.000 EUR belaufen. In einem persönlichen Gespräch stellte er ab sofort einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wegen der erschreckend hohen Summe wurde ihm am Telefon eine Ratenzahlung mit einer Zahlfrist von 24 Monaten angeboten. Da er die komplette Summe nicht auf einmal aufbringen kann, hat er den Bescheid über die Ratenzahlung abgewartet. Sie sollte im Mai beginnen. Diesen Bescheid hat er bisher nicht erhalten, stattdessen ist jetzt plötzlich von fast 12.000 EUR die Rede. Auf einer telefonischen Anfrage wurde ihm mitgeteilt, dass der Vorgesetzte der Dame, mit der er die Ratenzahlung vereinbart hat, dem nicht zustimmt. Die Befreiung würde erst wirksam werden, wenn die Nachzahlung komplett ausgeglichen ist. Solange würden die Beiträge weiter auflaufen. Gilt die Befreiung nicht ab Antragstellung??? Ich verstehe das alles nicht so.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2011 | 07:08

Ohne genaue Kenntnis der Sachlage, ist hier im Forum keine Meinung/Lösung möglich. Bitte in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV vor Ort direkt klären!

4 Antworten

Chrisam 02.05.2011 | 19:00
Was ist das? Ein Versorgungsausgleich mindert doch nur den Wert der Beiträge in der Ehezeit, die Zeiten bleiben erhalten. Oder wollen Sie damit ausdrücken, dass er als Selbständiger seine Beiträge nicht bezahlt hat und das jetzt aufgefallen ist?
Anneam 02.05.2011 | 19:05
Ja genau das ist damit gemeint. Er hatte am Telefon nachgefragt, was denn gewesen wäre, wenn die Scheidung nicht eingereicht worden wäre. Es wurde ihm gesagt, dass es sehr wahrscheinlich bis heute dann noch nicht aufgefallen wäre.
-_-am 02.05.2011 | 22:51
Ohne Bezeichnung der Gründe und Rechtsgrundlagen des Beitragsrückstandes bzw. der Nachforderung kann zu Ihrer Frage keine eindeutige Stellung genommen werden. Ihr Bekannter sollte sich zwecks individueller Beratung besser an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder an die zuständige Sachbearbeitung wenden. Alternativ beraten Rentenberater und Rechtsanwälte (Sozialrecht) gegen Honorar.
Anneam 02.05.2011 | 23:52
Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mir am Wochenende seine Unterlagen mal anschauen, vielleicht bin ich dann etwas schlauer.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026