Hallo benito63,
die Durchführung einer Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) wird nur dann vom Rentenversicherungsträger finanziert, wenn der Betreffende für mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat. Ansonsten wäre die Agentur für Arbeit der zuständige Leistungsträger.
Daher ist ein Wahlrecht nicht gegeben.
Inwieweit die von Ihnen angestrebte Ausbildung übernommen wird, wäre nur zu klären, indem Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und die Entscheidung hierüber abwarten.
Ggfls. wäre auch eine Kontaktaufnahme zu einem Fachberater für Rehabilitation möglich.
Für die Bemessung des Übergangsgeldes im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben ist der Tariflohn heranzuziehen, der für den zuletzt ausgeübten Beruf gültig ist.