Hallo Elisa,
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze wird Hinzuverdienst auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.
Für die volle EM Rente gilt die Hinzuverdienstgrenze von kalenderjährlich 6.300 Euro brutto.
Beachten Sie aber, dass eine ausgeübte Beschäftigung Auswirkungen auf den Grundanspruch haben kann.