Erst Vollrente und danach 99 % Teilrente

von
Norbert Blum

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Pflege meiner Ehefrau erhalte ich über die gesetzliche Pflegekasse Rentenbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bald werde ich 67 und dann möchte ich natürlich meine gesetzliche Altersrente sowie eine betriebliche Zusatzrente beanspruchen.

Von der Zusatzrenten-Kasse erhielt ich die Auskunft, dass Anspruch auf die Zusatzrente nur besteht, wenn ich die gesetzliche Rente für mindestens einen Monat als Vollrente beansprucht wird. Dies löse in der Zusatzversorgung den Versicherungsfall aus und danach könne ich ohne Probleme "nur" eine 99 % Rente beanspruchen.

Ich möchte deshalb nur für den ersten Monat, ab dem ich Anspruch darauf habe, eine gesetzliche Altersrente als Vollrente beantragen und im dann folgenden Monat eine 99 % Teilrente, damit die Pflegekasse wieder Rentenbeiträge für mich zahlt.

Geht das?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

Experten-Antwort

Hallo Norbert Blum,

ein Wechsel zwischen der Vollrente (100 %) und einer Teilrente ist bei einer rechtzeitigen Beantragung jederzeit möglich. Gerne können Sie schon bei der Rentenantragstellung auf die geplante Änderung hinweisen. Wichtig ist die von Ihnen bereits durchgeführte Absprache mit Ihrer Zusatzversorgung.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Bernd

Bitte daraufachten, dass es mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil des Bay LSG Az. L 6 R 199/19 vom 14.09.2021 gibt (Revision beim BSG nicht zugelassen), wonach eine Teilrente auch mit einem Prozentsatz von 99,99 % gewährt werden muss.

von
W°lfgang

Zitiert von: Bernd
Bitte daraufachten, dass es mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil des Bay LSG Az. L 6 R 199/19 vom 14.09.2021 gibt (Revision beim BSG nicht zugelassen), wonach eine Teilrente auch mit einem Prozentsatz von 99,99 % gewährt werden muss.

hmm ...Sie haben den Hintergrund der Frage (DRV /ZVK /Pflege) vollumfänglich verstanden/nicht!!!

Gruß
w.
PS: "@ Experten-Antwort: Wichtig ist die von Ihnen bereits durchgeführte Absprache mit Ihrer Zusatzversorgung."

...das ist nicht 'Absprache', sondern Inhalt der maßgebenden ZVK-Satzung - die auch Sie schlicht nachlesen könnten (Stichwort: 'Tellerrand') ...natürlich entsprechend Ihrer Arbeitsplatzbeschreibung dazu nicht verpflichtet sind, sich mit den rudimentären Altersversorgungen der nicht vereidigten Amöben zu beschäftigen ;-)

von
Schade

Zitiert von: Bernd
Bitte daraufachten, dass es mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil des Bay LSG Az. L 6 R 199/19 vom 14.09.2021 gibt (Revision beim BSG nicht zugelassen), wonach eine Teilrente auch mit einem Prozentsatz von 99,99 % gewährt werden muss.

Und solange der Betroffene wegen dieser 99,99% klagt zahlt die Pflegekassen die Beiträge eventuell nicht?
Ein Bombengeschäft zu dem der Liebe Bernd rät....

von
Norbert Blum

Zitiert von: Experte/in
Hallo Norbert Blum,

ein Wechsel zwischen der Vollrente (100 %) und einer Teilrente ist bei einer rechtzeitigen Beantragung jederzeit möglich. Gerne können Sie schon bei der Rentenantragstellung auf die geplante Änderung hinweisen. Wichtig ist die von Ihnen bereits durchgeführte Absprache mit Ihrer Zusatzversorgung.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Entschuldigen Sie bitte die Nachfrage, aber sind Sie sicher, ob ich von der Pflegekasse nach dem einmonatigen Bezug einer Vollrente (100 Prozent/Regelaltersrente) über die Pflegekasse aufgrund meiner Pflegetätigkeit wieder Rentenbeiträge für die gesetzliche Rente erhalte?

Mir ist (mündlich) mitgeteilt worden, dass man nach dem Bezug einer Vollrente nicht mehr "versicherbar" ist.

Aus welchem Gesetz ergibt sich mein Anspruch auf die Beiträge?

Mit freundlichen Grüßen

von
REnte1

Aus SGB VI §5,Abs.4 Nr.1

von
Schade

Was Ihnen da gesagt worden ist, ist leeres Geschwätz.

Es geht doch auch bei einer 70 Jährigen die plötzlich den Mann pflegen muss......und die ist schon über 4 Jahre in Regelaltersrente.
Nicht jeden Blödsinn muss man glauben

von
Abschläge

Zitiert von: Schade
Was Ihnen da gesagt worden ist, ist leeres Geschwätz.

Es geht doch auch bei einer 70 Jährigen die plötzlich den Mann pflegen muss......und die ist schon über 4 Jahre in Regelaltersrente.
Nicht jeden Blödsinn muss man glauben

Aber nicht bei einer Voll-Regelaltersrente.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/soziale-absicherung-der-pflegeperson.html

Auszug:
"Die Pflegeversicherung zahlt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die wenigstens zehn Stunden verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage eine oder mehrere pflegebedürftige Personen pflegen, Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die Beiträge werden bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters und Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Auch bei Bezug einer Teilrente können Beiträge gezahlt werden. ..."

Außerdem auch hier, Seite 24

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html

von
Schade

natürlich wählt die 70 Jährige dann die 99% Teilrente sobald der Mann pflegebedürftig ist....das war doch aus dem Zusammenhang klar zu entnehmen, oder?

von
Abschläge

Zitiert von: Schade
natürlich wählt die 70 Jährige dann die 99% Teilrente sobald der Mann pflegebedürftig ist....das war doch aus dem Zusammenhang klar zu entnehmen, oder?

nöö :-)

Also 1. Monat Vollrente (wegen der anderen Rente), in der Zeit Urlaub nehmen und jemand anderen über 'Verhinderungspflege' beauftragen und ab 2. Monat dann 99% Teilrente UND dadurch wieder Versicherungspflicht und die Pflegekasse bezahlt (wieder) Beiträge.

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/

von
W°lfgang

Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
natürlich wählt die 70 Jährige dann die 99% Teilrente sobald der Mann pflegebedürftig ist....das war doch aus dem Zusammenhang klar zu entnehmen, oder?

nöö :-)

Also 1. Monat Vollrente (wegen der anderen Rente), in der Zeit Urlaub nehmen und jemand anderen über 'Verhinderungspflege' beauftragen und ab 2. Monat dann 99% Teilrente UND dadurch wieder Versicherungspflicht und die Pflegekasse bezahlt (wieder) Beiträge.

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/

...da ist kein 'Handstand an der Wand' mit Urlaub/Verhinderungspflege erforderlich <- warum sollte die Pflegetätigkeit vorübergehend/aufgegeben werden?

FAKT: Altersteilrente - nach Regelaltersgrenze - (formlos beantragt/ab Folgemonat sind es nur 99 %) 'zwingt' die Pflegekasse, ab diesem Monat RV-Beiträge zu zahlen <- jeweils zum 01.07. erhöht sich die Altersrente für die Pflegebeiträge aus dem Vorjahr.

Gruß
w.
PS: @Abschläge: so richtig verstanden haben Sie diesen simplen Weg offensichtlich noch immer nicht ;-)

von
Abschläge

Zitiert von: W°lfgang
...

...da ist kein 'Handstand an der Wand' mit Urlaub/Verhinderungspflege erforderlich <- warum sollte die Pflegetätigkeit vorübergehend/aufgegeben werden?

...

Hat keiner gesagt, dass die Pflegetätigkeit aufgegeben werden soll/muss.
Da man aber durch die Möglichkeit 'Verhinderungspflege' auch mal 'Urlaub' machen kann, warum also nicht in der Zeit, in der grad keine Rentenbeiträge bezahlt werden.

@W°lfgang: Habe nicht nur das mit den 99% durchaus verstanden, sondern auch, was bei der Pflegekasse sonst noch so möglich ist.
Hat aber mit 'Rentenrecht' ja nix zu tun, müssen Sie sich also nicht auskennen ;-)

von
Cuculus canorus

@W°lfgang: ... Hat aber mit 'Rentenrecht' ja nix zu tun, müssen Sie sich also nicht auskennen ;-)[/quote]

denke W°lfgang sieht da besser durch als sie und speziell für @Abschläge = "siehe hier"

https://www.therapie.de/psyche/info/ratgeber/lebenshilfe-artikel/helfersyndrom/artikel/

Empfehlung: Test auf der linken Seite des Links durchführen ...

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?